Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

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d) Symbolit. 
Gefordert wird die Kenntniß der wesentlichen Unterschiede der verschie— 
denen christlichen Konfessionen und Kirchenparteien, vor allem der evangelischen 
und der römischen Kirche, in Bezug auf Lehre, Verfassung und Kultus, sowie 
eine genaue Kenntniß der symbolischen Bücher und der reformatorischen Haupt- 
schriften Luthers. 
e) Kirchengeschichte. 
Die Geschichte der christlichen Kirche muß den Kandidaten sowohl nach 
den Hauptzügen ihrer Entwickelung und den innern und äußern Faktoren der 
letzteren, als auch nach den hauptsächlichsten Einzelerscheinungen auf den ver- 
schiedenen Gebieten des christlichen Lebens bekannt sein. Insbesondere ist 
eine genaue Kenntniß der Reformationsgeschichte erforderlich. 
) Ethik. 
Es wird erwartet, daß die Kandidaten mit den biblischen Grundlagen 
der christlichen Sittenlehre, desgleichen mit der Auffassung der christlichen 
Sittlichkeit in den verschiedenen Perioden der Kirche, besonders seit der Refor- 
mation, nach den Hauptpunkten vertraut seien und die wichtigsten Systeme 
der christlichen Ethik aus der neueren Theologie kennen. 
8) Geschichte der Philosophie. 
Gefordert wird die Kenntniß der Grundbegriffe und der wichtigsten philo- 
sophischen, insbesondere religions- und moral-philosophischen Systeme des griechi- 
schen Alterthums und der Zeit seit der Reformation und deren Bedeutung 
für die Theologie. 
h) Die eingereichte Predigt hat der Kandidat in einem öffentlichen 
Gottesdienste und im Beisein eines der Examinatoren frei zu halten und dabei 
auch den liturgischen Dienst zu besorgen. 
5. Die Zeitdauer der mündlichen Prüfung in jedem Fach bemißt 
sich je nach Anzahl der zu Prüfenden derart, daß sie ausreichen muß, um dem 
Examinator ein begründetes Urtheil über die Leistung eines jeden Kandidaten 
zu verschaffen. 
Für die Prüfung im Alten und im Neuen Testament ist wegen der 
hinzukommenden Uebersetzung ans dem Grundtexte eine entsprechend längere 
Zeit anzusetzen.
	        
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