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d) Symbolit.
Gefordert wird die Kenntniß der wesentlichen Unterschiede der verschie—
denen christlichen Konfessionen und Kirchenparteien, vor allem der evangelischen
und der römischen Kirche, in Bezug auf Lehre, Verfassung und Kultus, sowie
eine genaue Kenntniß der symbolischen Bücher und der reformatorischen Haupt-
schriften Luthers.
e) Kirchengeschichte.
Die Geschichte der christlichen Kirche muß den Kandidaten sowohl nach
den Hauptzügen ihrer Entwickelung und den innern und äußern Faktoren der
letzteren, als auch nach den hauptsächlichsten Einzelerscheinungen auf den ver-
schiedenen Gebieten des christlichen Lebens bekannt sein. Insbesondere ist
eine genaue Kenntniß der Reformationsgeschichte erforderlich.
) Ethik.
Es wird erwartet, daß die Kandidaten mit den biblischen Grundlagen
der christlichen Sittenlehre, desgleichen mit der Auffassung der christlichen
Sittlichkeit in den verschiedenen Perioden der Kirche, besonders seit der Refor-
mation, nach den Hauptpunkten vertraut seien und die wichtigsten Systeme
der christlichen Ethik aus der neueren Theologie kennen.
8) Geschichte der Philosophie.
Gefordert wird die Kenntniß der Grundbegriffe und der wichtigsten philo-
sophischen, insbesondere religions- und moral-philosophischen Systeme des griechi-
schen Alterthums und der Zeit seit der Reformation und deren Bedeutung
für die Theologie.
h) Die eingereichte Predigt hat der Kandidat in einem öffentlichen
Gottesdienste und im Beisein eines der Examinatoren frei zu halten und dabei
auch den liturgischen Dienst zu besorgen.
5. Die Zeitdauer der mündlichen Prüfung in jedem Fach bemißt
sich je nach Anzahl der zu Prüfenden derart, daß sie ausreichen muß, um dem
Examinator ein begründetes Urtheil über die Leistung eines jeden Kandidaten
zu verschaffen.
Für die Prüfung im Alten und im Neuen Testament ist wegen der
hinzukommenden Uebersetzung ans dem Grundtexte eine entsprechend längere
Zeit anzusetzen.