Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

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26|] II. Da der Ablauf des dreijährigen Zeitraumes, auf dessen Dauer die 
dermaligen Mitglieder des Bezirksausschusses gewählt sind, bevorsteht, so wird die 
Vornahme der deshalb erforderlichen neuen Wahlen in Gemäßheit des Gesetzes 
vom 9. Mai 1853 von dem unterzeichneten Staats-Ministerium hiermit ange- 
ordnet und es werden insbesondere die Großherzoglichen Rechnungsämter und 
Steuerlokalkommissionen auf die Vorschriften des siunngemäß zur Anwendung 
kommenden Gesetzes vom 6. April 1852 über die Wahl der Landtagsabgeord- 
neten wegen Anfertigung der Zusammenstellung der Namen Derjenigen, welche 
aus inländischem Grundbesitz (zweite Abtheilung der Steuerrolle) ein jährliches 
Einkommen von wenigstens Dreitausend Mark versteuern, bezüglich Derjenigen, 
welche mit einem Jahreseinkommen von wenigstens dreitausend Mark aus 
anderen Quellen als dem Grundbesitz zur ersten und dritten Abtheilung der 
Steuerrolle eingezeichnet sind und wegen Abgabe der gedachten Zusammen- 
stelungen an die Großherzoglichen Bezirksdirektoren, sowie auf die Bestimmung 
des Nachtragsgesetzes vom 19. August 1884 wegen Nichtberücksichtigung der 
von dem Gesammteinkommen der fraglichen Stenerpflichtigen geeignetenfalls 
in Abzug gebrachten Schuldzinsen bei Aufstellung der ebengedachten Verzeich- 
nisse hierdurch hingewiesen. 
Weimar, den 26. März 1889. 
Großherzoglich Siächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
(27) III. Daß von der Direktion der Lebens-Versicherungs-Gesellschaft von 
New-York „The Mutual“ an Stelle des Hofbuchhändlers Joh. Bacmeister 
zu Eisenach, bisherigen Hauptagenten derselben, der Brandmeister Hermann 
Goldner daselbst zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden 
ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 13. De- 
zember 1888 (Regierungs-Blatt Seite 168) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
zebracht. 
Weimar, den 26. März 1889. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wokenius.
	        
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