Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

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(33) II. Daß von der Direktion der Liverpool & London & Globe-Ver- 
sicherungs-Gesellschaft an Stelle des Kaufmanns H. Schultze zu Weimar, bis- 
herigen Hauptagenten derselben, A. Gräfe daselbst zum Hauptagenten für das 
Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial- 
Bekanntmachung vom 17. Mai 1887 (Regierungs-Blatt Seite 177) hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 11. April 1889. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wokenius. 
(34] Das 8. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthält unter 
Nr. 1852 Gesetz, betreffend die Aufhebung der §§ 4 und 25 des Gesetzes 
über die Bestenerung des Branntweins vom 24. Juni 1887; 
vom 7. April 1889. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 16 
und 17 
S. 257 Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= 
und Steuerstellen; 
„ 270 Bekanntmachung, betreffend die von den höheren Lehranstalten in 
Bayern, Württemberg und Baden, sowie von den Kadetten-Korps 
auszustellenden Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienst. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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