Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1890. (74)

Regierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
  
Nummer 23. Wei imar. 11. Oktober 1890. 
Inhalt: Ministerial. Bekanmmachung, brureffend die Verlegung des ##a#lg d. für die Wahlen zur fünften ordent- 
lichen Landes-Synode, Seite 149. — Inhaltsverzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt 
für das Deutsche Reich, els 9. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
187] Da zu unserer Kenntniß gekommen ist, daß am 27. Oktober zahlreiche 
Kirchweihfeste gefeiert werden, sonach aber die Ortsgeistlichen Gottesdienst ab- 
zuhalten haben, so wird die nach unserer Bekanntmachung vom 30. v. M. auf 
den 27. d. M. angesetzte Wahl sämmtlicher Abgeordneten zur 
evangelischen Landes-Synode auf 
Mittwoch, den 29. Oktober d. J. 
hierdurch verlegt. Die Herren Wahlkommissare haben das deshalb Erforder- 
liche wahrzunehmen. 
Weimar, den 7. Oktober 1890. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Kultus. 
Guvet. 
(88! Das 27. und 28. Stück des Reichs-Gesetzblatts für das Deutsche Reich 
enthalten unter 
Nr. 1916 Bekanntmachung, betreffend die technische Einheit im Eisenbahn- 
wesen, vom 15. September 1890; 
1890 2
	        
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