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[81] V. Daß von der Direktion der Hannover-Braunschweigischen Hagelschäden—
Versicherungs-Gesellschaft an Stelle des verstorbenen Gustav Blumentritt zu
Apolda, bisherigen Hauptagenten derselben, Reinhold Schwenkenbecher zu
Jena zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 19. Januar 1884
(Regierungs-Blatt Seite 18) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 15. August 1891.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenius.
/82) VI. Daß von der Direktion des Feuer-Assecuranz-Vereins zu Altona
an Stelle des von Weimar verzogenen Richard Hartung, bisherigen Haupt-
agenten derselben, Hermann Fratzscher zu Weimar zum Hauptagenten für
das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die
Ministerial-Bekanntmachung vom 24. Oktober 1890 (Regierungs-Blatt
Seite 193) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 15. August 1891.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenius.
(83) VII. Zur Bestreitung der nach den §§ 7 und 26 des Ausführungs-
gesetzes vom 17. April 1889 zu dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 über
die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen — Regierungs-Blatt Seite 79 —
zu leistenden Entschädigungen für an Rotz oder Lungenseuche erkrankte und
auf polizeiliche Anordnung getödtete Thiere wird auf Grund der 88 27 ff. des
erstgedachten Gesetzes
eine einfache Abgabe von Zwanzig Pfennig für jedes Pferd, Esel,
Maulthier und Maulesel und
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