Regierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Weimar. 1. Dezember 1891.
Inhalt: Ministerial- Bekanntmachung, das Ergebniß der Wahlen der Abgeordneten zum XXVI. ordentlichen Land-
tag betr., Seite 139.
Nummer 21.
Ministerial-Bekanntmachung.
II11| 1. Auf höchsten Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs
ist durch die Bekanntmachung des unterzeichneten Staatsministeriums vom
15. April d. J. die Wahl derjenigen Abgeordneten zum Landtage des Groß-
herzogthums, deren Amtsdauer mit dem Zusammentritt des XXV.I. ordentlichen
Landtags beginnt, ausgeschrieben worden, und hat diese Wahl folgendes Er-
gebniß gehabt:
Es wurden gewählt:
a) durch die begüterte ehemalige Reichsritterschaft:
1. der Großherzogliche Ober-Kammerherr Freiherr Georg von Rotenhan
in Neuenhof bei Eisenach;
b) durch diejenigen Wahlberechtigten, welche aus inländischem Grundbesitz ein jähr-
liches Einkommen von wenigstens 3000 Mark verstenern:
2. der Großherzogliche Schloßhauptmann, Fürstlich Schwarzburg-
Sondershausensche Kammerherr Hans Lutze von Wurmb in
Porstendorf;
3. der Großherzogliche Kammerherr Heinrich von Helldorf in Schwer-
stedt;
4. der Rittergutsbesitzer Richard Thierbach in Lobeda;
5. der Gutsbesitzer Friedrich Kobe in Rannstedt;
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