Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

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Nr. 2015 Gesetz über das Telegraphenwesen des Deutschen Reichs, vom 
6. April 1892; unter 
„ 2016 Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaus- 
haltsetat für das Etatsjahr 1892/93, vom 10. April 1892; unter 
„ 2017 Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und den Ver- 
einigten Staaten von Amerika über den gegenseitigen Schutz der 
Urheberrechte. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 14, 
15, 16 und 17: 
S. 161 Ergänzung der Ausführungs-Verordnung zum Gesetz über die Be- 
urkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 
1. Februar 1875; 
„ 162 Abänderung der vorläufigen Bestimmungen über die Zollbehandlung 
der Verschnitt-Weine und Moste; 
„ 162 Aenderungen von Tarasätzen; 
„ 165 Zulassung gemischter Privattransitlager ohne amtlichen Mitverschluß 
von den unter Nr. 9 des Zolltarifs aufgeführten Waaren in Mainz; 
„ 165 Anderweite Festsetzung der Zollgrenze des Hamburgischen Freihafen- 
gebietes; 
„ 166 Regulativ für die Errichtung einer Kommission für Arbeiter- 
statistik; 
„ 171 Ergänzungen und Abänderungen der Anlage D zu § 48 des Be- 
triebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands; 
„ 172 Veränderung in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und 
Steuerstellen; 
„ 175 Ergänzung des Verzeichnisses derjenigen Stellen, an welche Er- 
suchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten sind; 
„ 177 Abänderung des Verzeichnisses der Reichsbeamten zur Verordnung, 
betreffend die Tagegelder, Fuhrkosten und Umzugskosten. 
Berichtigung. In Nummer 11 des Regierungs-Blatts vom 14. April d. J. ist in den 
Seite 79 flg. abgedruckten „Vorschriften für die amtliche Prüfung von gläsernen Meßwerkzeugen 
zur Untersuchung der Milch" im § 4 Absatz 2—6 — Seite 78 und 79 — statt des Wortes 
Stempel „Stengel"“ zu lesen. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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