Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt: Verordnung, die Einführung eines neuen Regulativs über die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung 
zum höheren Iustizdienste betreffend, Seite 181. — Ministerial-Bekanntmachung, Wechsel in der Hauptagentur 
der Lebens-Versicherungs-Gesellschaft „Deutschland“ in Berlin betr., S. 195. — Ministerial-Bekanntmachung, 
die Ertheilung der Rechte einer milden Stiftung an die Sterbe-= und Unterstützungskasse der Handarbeiter 
in Allstedt betr., Seite 195. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 195. 
  
(811 Verordnung, die Einführung eines neuen Regulativs über die juristischen Prüfungen und 
die Vorbereitung zum höheren Justizdienste betreffend; vom 10. August 1892. 
Wir Carl Alerxander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
20. 20c. 
verordnen, was folgt: 
Die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justiz- 
dienste (§ 1 des Ausführungsgesetzes zum Deutschen Gerichtsverfassungs-Gesetze 
vom 20. März 1879) erfolgen nach Maßgabe des nachstehenden neuen Regu- 
lativs, welches auf Grund einer Vereinbarung mit den übrigen bei dem ge- 
meinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgerichte in Jena betheiligten Regie- 
rungen der Thüringischen Staaten festgestellt worden ist, unter folgenden 
näheren Bestimmungen: 
I. Die in dem Regulativ der Landesjustizuverwaltung zugewiesenen Be- 
fugnisse werden durch Unser Staats-Ministerium ausgeübt. 
1892 30
	        
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