Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Inhalt: Verordnung, die Einführung eines neuen Regulativs über die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung
zum höheren Iustizdienste betreffend, Seite 181. — Ministerial-Bekanntmachung, Wechsel in der Hauptagentur
der Lebens-Versicherungs-Gesellschaft „Deutschland“ in Berlin betr., S. 195. — Ministerial-Bekanntmachung,
die Ertheilung der Rechte einer milden Stiftung an die Sterbe-= und Unterstützungskasse der Handarbeiter
in Allstedt betr., Seite 195. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 195.
(811 Verordnung, die Einführung eines neuen Regulativs über die juristischen Prüfungen und
die Vorbereitung zum höheren Justizdienste betreffend; vom 10. August 1892.
Wir Carl Alerxander,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
20. 20c.
verordnen, was folgt:
Die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justiz-
dienste (§ 1 des Ausführungsgesetzes zum Deutschen Gerichtsverfassungs-Gesetze
vom 20. März 1879) erfolgen nach Maßgabe des nachstehenden neuen Regu-
lativs, welches auf Grund einer Vereinbarung mit den übrigen bei dem ge-
meinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgerichte in Jena betheiligten Regie-
rungen der Thüringischen Staaten festgestellt worden ist, unter folgenden
näheren Bestimmungen:
I. Die in dem Regulativ der Landesjustizuverwaltung zugewiesenen Be-
fugnisse werden durch Unser Staats-Ministerium ausgeübt.
1892 30