Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

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Nr. 2172 Gesetz, betr. die Abänderung des § 41 der Konkursordnung; unter 
„ 2173 Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften 
für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutsch- 
lands und Luxemburgs; unter 
2174 Gesetz zum Schutz der Waarenbezeichnungen; unter 
„ 2175 Gesetz, betr. die Kontrole des Reichshaushalts, des Landeshaus- 
halts von Elsaß-Lothringen und des Haushalts der Schutzgebiete 
für die Etatsjahre 1892/93 und 1893/94; unter 
„ 2176 Gesetz, betr. die Abzahlungsgeschäfte. 
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Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 18, 
19, 20 und 21. 
S. 121 Ausführungsvorschriften A zum Reichsstempelgesetz vom 27. April 
894 
„ 152 Bestimmungen B über die Erhebung und Verrechnung der nach 
dem Reichsstempelgesetz zu entrichtenden Abgaben; 
„ 178 Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz, betr. die Abänderung 
des Zolltarifgesetzes, vom 14. April 1894; 
„ 207 Regulativ, betr. die Gewährung einer Zollerleichterung bei der 
Ausfuhr von Mühlen= oder Mälzereifabrikaten; 
„ 243 Regulativ für Privattransitlager von den in Nr. 9 des Zolltarifs 
aufgeführten Waaren (Getreide pp.) ohne Mitverschluß der Zoll- 
behörde; 
„ 268 Zolltarifirung baumwollener gerauhter Putztücher in Ausführung 
des Handels= und Zollvertrags mit Belgien; 
„ 268 Anrechnung und Einlösung der Branntweinsteuer-Berechtigungs- 
und Vergütungsscheine; 
„ 268 und 269 Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen 
der Zoll= und Steuerstellen; 
„ 269 und 270 Aenderung der Landwehr-Bezirks-Eintheilung; 
„ 270 Berichtigung der Aenderungen der deutschen Wehrordnung. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei. —
	        
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