ierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 21. Weimar. 28. August 1897.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. eine Abgabenerhebung für jedes Stück Rindvieh zur Verbandskasse der
Viehbesitzer des Großherzogthums, Seite 201. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Haupt-
agentur der Renten- und Lebens-Versicherungsanstalt in Darmstadt, Seite 202. — Ministerial--Bekannt-
machung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Preußischen Feuer-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in Berlin,
Seite 203. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Allgemeinen Versiche-
rungs-Aktien= Gesellschaft „Victoria“ zu Berlin, Seite 203. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Zu-
lassung der Viehversicherungsgesellschaft a. G. in Schwerin iM. zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum,
Seite 2% — Inhalts--Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich,
Seite
Ministerial-Bekanntmachungen.
[91] I. Zur Bestreitung der nach §§ 7 und 26 des Ausführungsgesetzes vom
17. April 1889 zu dem Reichsgesetze über die Abwehr und Unterdrückung von
Viehseuchen — Regierungs-Blatt Seite 79 — zu leistenden Entschädigungen
für an Rotz oder Lungenseuche erkrankte und auf polizeiliche Anordnung ge-
tödtete Thiere wird auf Grund der §§ 27 flgd. des erstgenannten Gesetzes eine
Abgabenerhebung in Höhe der Hälfte der durch die Ministerial-Verordnung
vom 22. Juni 1890 — Regierungs-Blatt Seite 123 — festgesetzten Sätze
für jedes Stück Rindvieh (Ochsen, Bullen, Kühe, Rinder und Kälber) zur
Verbandskasse der Viehbesitzer des Großherzogthums hiermit dergestalt aus-
geschrieben, daß mit dem 1. Oktober d. Is. diese Abgaben von den be-
treffenden Viehbesitzern zu erheben und beizubringen sind.
Die Erhebung einer Abgabe von den Besitzern von Pferden, Eseln,
Maulthieren und Mauleseln ist auch in diesem Jahre mit Rücksicht auf die
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