Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1897. (81)

ierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 21. Weimar. 28. August 1897. 
  
  
  
  
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. eine Abgabenerhebung für jedes Stück Rindvieh zur Verbandskasse der 
Viehbesitzer des Großherzogthums, Seite 201. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Haupt- 
agentur der Renten- und Lebens-Versicherungsanstalt in Darmstadt, Seite 202. — Ministerial--Bekannt- 
machung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Preußischen Feuer-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in Berlin, 
Seite 203. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Allgemeinen Versiche- 
rungs-Aktien= Gesellschaft „Victoria“ zu Berlin, Seite 203. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Zu- 
lassung der Viehversicherungsgesellschaft a. G. in Schwerin iM. zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum, 
Seite 2% — Inhalts--Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, 
Seite 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[91] I. Zur Bestreitung der nach §§ 7 und 26 des Ausführungsgesetzes vom 
17. April 1889 zu dem Reichsgesetze über die Abwehr und Unterdrückung von 
Viehseuchen — Regierungs-Blatt Seite 79 — zu leistenden Entschädigungen 
für an Rotz oder Lungenseuche erkrankte und auf polizeiliche Anordnung ge- 
tödtete Thiere wird auf Grund der §§ 27 flgd. des erstgenannten Gesetzes eine 
Abgabenerhebung in Höhe der Hälfte der durch die Ministerial-Verordnung 
vom 22. Juni 1890 — Regierungs-Blatt Seite 123 — festgesetzten Sätze 
für jedes Stück Rindvieh (Ochsen, Bullen, Kühe, Rinder und Kälber) zur 
Verbandskasse der Viehbesitzer des Großherzogthums hiermit dergestalt aus- 
geschrieben, daß mit dem 1. Oktober d. Is. diese Abgaben von den be- 
treffenden Viehbesitzern zu erheben und beizubringen sind. 
Die Erhebung einer Abgabe von den Besitzern von Pferden, Eseln, 
Maulthieren und Mauleseln ist auch in diesem Jahre mit Rücksicht auf die 
1897 36
	        
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