Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1897. (81)

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(66. 
Das 21., 22., 23. und 24. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten 
unter: 
77 
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2385 
2386 
2387 
2388 
2389 
2390 
öl. 2384 Allerhöchster Erlaß, betr. die Einrichtung einer Ober-Postdirektion 
in Chemnitz; vom 2. November 1896. 
Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; vom 7. Mai 1897. 
Verordnung zur Verhütung des Zusammenstoßens der Schiffe auf 
See; vom 9. Mai 1897. 
Verordnung, betr. die Lichter= und Signalführung der Fischerfahr- 
zeuge und der Lootsendampffahrzeuge; vom 10. Mai 1897. 
Handelsgesetzbuch; vom 10. Mai 1897. 
Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuche; vom 10. Mai 1897. 
Gesetz wegen anderweiter Bemessung der Wittwen= und Waisen- 
gelder; vom 17. Mai 1897. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 20 
und 21: 
S. 123 Bestimmungen über den zollfreien Einlaß der von der im Jahre 
145 
1897 in Brüssel stattfindenden Weltausstellung zurückgelangenden 
deutschen Güter; — Ergänzung des Privatlager-Regulativs; — 
Aenderung von Tarasätzen. 
Neues Verzeichniß der regelmäßigen Untersuchungen unterliegenden 
und den Anforderungen der Reblaus-Konvention entsprechend er- 
klärten Gartenbau= 2c. Anlagen. 
Abänderung der Bestimmungen über die Tara; — Abänderung des 
8 70 der Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetze; — 
Ermächtigung der obersten Landes-Finanzbehörden zur Bewilligung 
von Zollerlassen aus Billigkeitsrücksichten. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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