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Das 21., 22., 23. und 24. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten
unter:
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öl. 2384 Allerhöchster Erlaß, betr. die Einrichtung einer Ober-Postdirektion
in Chemnitz; vom 2. November 1896.
Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; vom 7. Mai 1897.
Verordnung zur Verhütung des Zusammenstoßens der Schiffe auf
See; vom 9. Mai 1897.
Verordnung, betr. die Lichter= und Signalführung der Fischerfahr-
zeuge und der Lootsendampffahrzeuge; vom 10. Mai 1897.
Handelsgesetzbuch; vom 10. Mai 1897.
Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuche; vom 10. Mai 1897.
Gesetz wegen anderweiter Bemessung der Wittwen= und Waisen-
gelder; vom 17. Mai 1897.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 20
und 21:
S. 123 Bestimmungen über den zollfreien Einlaß der von der im Jahre
145
1897 in Brüssel stattfindenden Weltausstellung zurückgelangenden
deutschen Güter; — Ergänzung des Privatlager-Regulativs; —
Aenderung von Tarasätzen.
Neues Verzeichniß der regelmäßigen Untersuchungen unterliegenden
und den Anforderungen der Reblaus-Konvention entsprechend er-
klärten Gartenbau= 2c. Anlagen.
Abänderung der Bestimmungen über die Tara; — Abänderung des
8 70 der Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetze; —
Ermächtigung der obersten Landes-Finanzbehörden zur Bewilligung
von Zollerlassen aus Billigkeitsrücksichten.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.