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der Kandidat eine nicht zu schwierige Aufgabe aus einem dieser Gebiete selbständig zu bearbeiten
im Stande ist.
8 22.
Angewandte Mathematik.
Von den Kandidaten, welche die Lehrbefähigung in der Angewandten Mathematik
nachweisen wollen, ist außer einer Lehrbefähigung in der Reinen Mathematik zu fordern: Kenntniß
der darstellenden Geometrie bis zur Lehre von der Centralprojektion einschließlich und entsprechende
Fertigkeit im Zeichnen; Bekanntschaft mit den mathematischen Methoden der technischen Mechanik,
insbesondere der graphischen Statik, mit der niederen Geodäsie und den Elementen der höheren
Geodäsie nebst Theorie der Ausgleichung der Beobachtungsfehler.
8 238.
Phofik.
Von den Kandidaten, welche die Lehrbefähigung in der Physik nachweisen wollen, ist
zu fordern
a) für die zweite Stufe: Kenntniß der wichtigeren Erscheinungen und Gesetze aus dem
ganzen Gebiete dieser Wissenschaft sowie die Befähigung, diese Gesetze mathematisch zu begründen,
soweit es ohne Anwendung der höheren Mathematik möglich ist; Bekanntschaft mit den für den
Schulunterricht erforderlichen physikalischen Instrumenten und Uebung in ihrer Handhabung;
b) für die erste Stufe überdies: Genauere Kenntniß der Experimentalphysik und ihrer
Anwendungen; Bekanntschaft mit den grundlegenden Untersuchungen auf einem der wichtigeren
Gebiete der theoretischen Physik und eine allgemeine Uebersicht über deren Gesammtgebiet.
8 24.
Themie nebst Mineralogie.
Von den Kandidaten, welche die Lehrbefähigung in der Chemie nebst Mineralogie
nachweisen wollen, ist zu fordern
a) für die zweite Stufe: Kenntniß der Gesetze der chemischen Verbindungen und der
wichtigsten Theorieen über ihre Konstitution; Bekanntschaft mit Darstellung, Eigenschaften und
anorganischen Verbindungen der wichtigeren Elemente, mit ihrer Bedeutung im Haushalte der
Natur und mit dem Wichtigsten aus der chemischen Technologie; Uebung im Experimentiren;
dazu Bekanntschaft mit den am häufigsten vorkommenden Mineralien hinsichtlich ihrer Krystall-
form, ihrer physikalischen und chemischen Eigenschaften und ihrer praktischen Verwerthung, sowie
mit den wichtigsten Gebirgsarten und geologischen Formationen, besonders Deutschlands;
b) für die erste Stufe überdies: Eingehendere Bekanntschaft mit der anorganischen Chemie
und mit denjenigen Verbindungen auf dem Gebiete der organischen Chemie, welche für die Physio-
logie oder für die Technik von hervorragender Bedeutung sind, sowie Kenntniß der wichtigsten
chemischen Theorieen und Methoden, Fertigkeit in der qualitativen und genügende Uebung in der