Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

Regierungs-Vlatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 24. Weimar. 6. Juni 1900. 
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Arbeitgeber und der 
Versicherten zum Ausschuß der Thüringischen Landes-Versicherungsanstalt, Seite 393. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
[78) Auf Grund des 877 des Invalidenversicherungsgesetzes vom 13. Juli 
1899 erläßt die unterzeichnete Landes-Zentralbehörde im Einverständniß mit 
den Regierungen der übrigen bei der Thüringischen Landes-Versicherungsanstalt 
betheiligten Staaten hiermit die nachstehende Wahlordnung für die Wahl der 
Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten zum Ausschuß der Thüringischen 
Landes-Versicherungsanstalt. 
Gleichzeitig wird die im § 4 der Wahlordnung unserer näheren Bestim- 
mung vorbehaltene Eintheilung des Großherzogthums in zwei Wahlbezirke ge- 
ordnet wie folgt: 
I. Wahlbezirk: 
Die Verwaltungsbezirke Eisenach, Dermbach und Weimar ohne die Ge- 
meinde Weimar. 
II. Wahlbezirk: 
Die Verwaltungsbezirke Apolda, Neustadt a./O. und die Gemeinde Weimar. 
Weimar, den 23. Mai 1900. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Rothe. 
1900 60