Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

Regierungs-Zlatt 
  
  
  
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 38. Weimar. 19. Oktober 1900. 
  
  
Inhalt: Gesetz über die Fürsorge für Idioten, vom 8. Oktober 1900, Seite 511. — Ministerial-Bekanntmachung, 
betr. Wechsel in der Hauptagentur des Central-Viehversicherungs-Vereins in Berlin, Seite 514. — Inhalts- 
Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 514. 
  
(125] Gesetz über die Fürsorge für Idioten, vom 8. Oktober 1900. 
Wir Carl Alerander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, 
Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
2c. 2. 
verordnen mit Zustimmung des getreuen Landtags was folgt: 
81. 
In eine Idiotenanstalt werden, soweit der Raum es zuläßt, idiotische 
Kinder beiderlei Geschlechts und aller Bekenntnisse, welche in der Regel nicht 
unter sechs und nicht über sechzehn Jahre alt sind, aufgenommen. 
8 2. 
Die Aufnahme kann beantragt werden von derjenigen Person, welcher die 
elterliche Gewalt oder die sonstige gesetzliche Vertretung zusteht. 
1900 81
	        
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