Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

Regierungs-Mlatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 45. Weimar. 6. Dezember 1900. 
  
  
  
  
Inhalt: Ministerial-Verordnung, betr. die Errichtung der Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung im Großherzogthum 
Sachsen, vom 3. Dezember 1900, Seite 553. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Ernennung der Vor- 
sitzenden und deren Stellvertreter für die Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung im Großherzogthum Sachsen 
zu Weimar und Eisenach, Seite 556. 
  
Ministerial-Verordnung, 
betreffend die Errichtung der Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung 
im Großherzogthum Sachsen, vom 3. Dezember 1900. 
(145|] Zur Ausführung der §§ 3—10 des Gesetzes, betreffend die Abänderung 
der Unfallversicherungsgesetze vom 30. Juni 1900 (Reichs-Gesetzblatt S. 335) 
wird Folgendes verordnet: 
l 1. 
Die auf Grund der 88§ 103 ff. des IJnvalidenversicherungsgesetzes vom 
13. Juli 1899 (Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1899) in Weimar 
und Eisenach errichteten Schiedsgerichte führen fortan die Bezeichnung: 
Schiedsgericht für Arbeiterversicherung im I., II. und V. Verwal-= 
tungsbezirk des Großherzogthums Sachsen zu Weimar und Schieds- 
gericht für Arbeiterversicherung im III. und IV. Verwaltungsbezirk des 
Großherzogthums Sachsen zu Eisenach. 
§ 2. 
Für das Schiedsgericht in Weimar werden ein Vorsitzender und zwei Stell- 
verteter, für das Schiedsgericht in Eisenach ein Vorsitzender und ein Stellvertreter 
1900 89
	        
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