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Tag Seite des
des Reg.
J n h alt. Gesetzes 2c. blatßts.
Lehrlinge des Schlossergewerbes, Ministerialbekanntmachung, betr. Aus-
bildung solcher im Großherzogtum durch die Inhaber von Prüfungs-
zeugnissen der Prüfungsausschüsse bei den Haupt= und Neben-
werkstätten der Königlich Preußischen Eisenbahnverwaltung 30. März 69
M.
Meisterprüfungskommissionen, Ministerialbekanntmachung, betr. Errichtung
solcher für den III. und IV. Verwaltungsbezirk für Sattler und
Tapezierer, für Buchbinder sowie für Barbiere, Friseure und
Perückenmacher .. . . .. . . . . ... E ............... 2. April 69
Errichtung einer solchen für den IV. Verwaltungsbezirk für Fleischer
in BVaccaaaaa . . . .. 4. November 190
desgl. für Schneider in Vacha . . .. .. .. . . .. . . . . . . . . .. ........ 27. November 205
Méöroux de Valois, französischer Generalkonsul in Leipzig, das Exe-
quatur erteilt, Ministerialbekanntmachng . ... 19. Juni 134
Militärische Angelegenheiten. Naturalleistungen für die bewaffnete 30. Dezember
Macht im Frieden, Vergütungssätze für 19031) . . ... 1902 2
Durchschnittspreise für die Vergütung etwaiger Landlieferungen für
die Kriegsmagazine im Falle einer Mobilmachung während der Zeit
vom 1. April 1903 bis zum 1. April 1904, Minist.“Bekanntmachung 19. Januar 7
Militäranwärter, Ministerialbekanntmachung, betr. die denselben
im Staatsdienste des Großherzogtums und an der Universität
Jena vorbehaltenen Stellen . ... 9. November 195
Mineralöle, Ministerialverordnung, betr. den Verkehr mit solchen 21. Oktober 163
Moritz, Dr., Großherzoglicher Amtsrichter in Jena, Enteignungskommissar
für den Erweiterungsbau des Saalbahnhofs resp. der Nebenwerk.-
statt zu Jena, Ministerialbekanntmachng 29. August 148
N.
Nahrungsmittel-Untersuchungsamt, Ministerialverordnung, betr. die Er-
richtung eines solchen an der Universität JInaa ... 2. Jannar 3
Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden, Vergütungssätze
für das Jahr 1903, Ministerialbekanntmachlng 30. Dezember
1902
O.
Obbarius, Landgerichtsrat in Weimar, dessen Bestellung als regelmäßiger
Vertreter des Kommissars für die erstinstanzliche Verhandlung
und Entscheidung derjenigen streitigen Rechtsangelegenheiten des
Landesherrn und der Mitglieder der landesherrlichen Familie,
welche nach Besttmmung der Gesetze an sich der sachlichen Zu-
ständigkeit eines Amtsrichters unterfallen würden. Bekanntmachung
des Präsidenten des Großherzoglichen Landgerichts in Weimar.3. Dezember 259
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