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dorf, über den Erwerb der Linien Salzungen-Vacha und Dorndorf-Kaltennord-
heim (Feldabahn) und über den Ausbau der Linie Salzungen-Vacha zu einer
vollspurigen Nebenbahn durch Preußen zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen:
Höchstihren Staatsrath D#r. Johannes Hunnius,
Höchstihren Geheimen Regierungsrath I##r. Karl Slevogt;
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Unterstaatssekretär Wirklichen Geheimen Rath Karl
Fleck,
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Friedrich Lehmann,
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Baurath Balduin Wiesner,
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Regierungsrath Hugo Teßmar;
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen:
Höchstihren Wirklichen Geheimen Nath Rudolf Ziller,
Höchstihren Staatsrath Karl Schaller;
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg:
Höchstihren Geheimen Staatsrath Arthur von Borries,
welche unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Natifikation nachstehenden
Staatsvertrag abgeschlossen haben:
Artikel I.
Die Königlich Preußische Regierung verpflichtet Sich, sobald Sie die ge-
setzliche Ermächtigung hierzu erhalten haben wird,
A. für eigene Rechnung Eisenbahnen auszuführen:
1. von Eisenberg nach Porstendorf,
2. von Gerstungen über Berka a. W., Vacha, Eiterfeld nach Hünfeld mit
Abzweigung von Wenigentaft nach Geisa;
. die schmalspurigen Linien Salzungen -Vacha und Dorndorf-Kaltennordheim
(Feldabahn) zu den Aulagekosten (Artikel II) zu erwerben und zu betreiben,
sobald die Großherzoglich Sächsische Regierung in der Lage ist, über diese
Linien pachtfrei zu verfügen;