Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1903. (87)

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Es  wird  solches  mit  dem  Hinzufügen  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht,
daß  auch  eine  etwaige  spätere  Anderung  in  der  Person  des  Kommissars  oder
dessen  Stellvertreters  seinerzeit  bekannt  gemacht  werden  wird.

Weimar,  am  23.  Dezember  1903.
Der  Präsident
des  Großherzoglich  Sächsischen  Landgerichts.

Bachmann.

(130]  Das  47.  Stück  des  Reichs-Gesetzblattes  enthält  unter

Nr.  3003  Bekanntmachung,  betr.  die  dem  Internationalen  Ubereinkommen  über
den  Eisenbahnfrachtverkehr  beigefügte  Liste;  vom  11.  Dezember  1903.

3004  Bekanntmachung,  betr.  Abänderung  des  dem  Gesetz  über  Kinderarbeit
  in  gewerblichen  Betrieben  vom  30.  März  1903  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  11  3beigegebenen  Verzeichnisses;  vom  17.  Dezember  1903.

3005  Bekanntmachung,  betr.  Ausnahmen  von  den  Vorschriften  des  §  12,
§  13  Abs.  1  des  Gesetzes  über  Kinderarbeit  in  gewerblichen
Betrieben  vom  30.  März  1903  (Reichs-Gesetzbl.  S.  113);  vom
17.  Dezember  1903.

Das  Centralblatt  für  das  Deutsche  Reich  enthält  in  den  Nummern  56

und  57:

S.  721  Brennsteuervergütung  für  Alkohol.

722  Bekanntmachung,  betr.  die  Befreiung  von  Beamten  der  Sparkasse
der  Stadt  Straßburg  i.  E.  von  der  Verpflichtung  zur  Invalidenversicherung.


725  Herausgabe  des  Handbuchs  für  das  Deutsche  Reich  für  das  Jahr  1904.

727  Festsetzung  der  für  die  Naturalverpflegung  marschierender  2c.  Truppen
zu  vergütenden  Beträge  für  das  Jahr  1904.

727  Veränderungsnachweis  der  ortsüblichen  Tagelöhne  gewöhnlicher
Tagearbeiter.

730  Abänderung  der  Telegraphenordnung  vom  9.  Juni  1897.

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Weimar.  —  Hof-Buchdruckerei.