Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1905. (89)

168 
49. 
Das 12. und 13. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3113 Gesetz, betr. Feststellung eines dritten Nachtrags zum Reichshaus- 
halts-Etat für das Rechnungsjahr 1904; vom 6. April 1905. 
„ 3114 Gesetz, betr. die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Haus- 
2 
77 
77 
3115 
3116 
3117 
Das 
S. 81 
77 
7) 
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85 
86 
halts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1904; vom 
6. April 1905. 
Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Druse der Pferde; 
vom 7. April 1905. 
Bekanntmachung, betr. Anderung der Anlage B zur Eisenbahn- 
Verkehrsordnung; vom 7. April 1905. 
Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen und 
jugendlichen Arbeitern in den zu Anfertigung von Zigarren be- 
stimmten Anlagen; vom 9. April 1905. 
Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 14: 
Errichtung der Kaiserl. Biologischen Anstalt für Land= und Forst- 
wirtschaft in Dahlem bei Steglitz. 
Auswechselung der Funkentelegramme zwischen dem Reichs-Tele- 
graphennetz und den mit Funkentelegraphenstationen ausgerüsteten 
Seeschiffen. 
Bekanntmachung, betr. die Beaufsichtigung privater Versicherungs- 
unternehmungen durch Landesbehörden. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und 
Steuerstellen. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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