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1. daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog für den normalspurigen
Ausbau der Eisenbahnstrecke Salzungen — Vacha das Enteignungsrecht
nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. April 1899 zu erteilen und den
Großherzoglichen Regierungsrat Dr. jur. R. Heydenreich zu Weimar
zum Enteignungskommissar für die gedachte Strecke zu ernennen gnädigst
geruht haben, und
2. daß nach den genehmigten Bauplänen der Umbau die Fluren Kaiseroda,
Merkers, Tiefenort, Dorndorf und Badelachen berühren wird.
Weimar, den 20. Juli 1905.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
(82) III. Nach erteilter Zustimmung des Reichseisenbahnamts wird die Ein-
reihung der Eisenbahn von Eisenberg nach Porstendorf unter die Nebenbahnen
und die Anwendung der auf die Nebenbahnen bezüglichen Bestimmungen der
Bau= und Betriebsordnung vom 4. November 1904 (Reichs-Gesetzblatt 1904
Seite 387) auf den im diesseitigen Staatsgebiet belegenen Teil der gedachten
Eisenbahn hierdurch genehmigt.
Weimar, den 20. Juli 1905.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Hunnius i. V.
[83) IV. Dihyhtherie-Serum mit der Kontrolluummer 74 aus der Merck'schen
Fabrik in Darmstadt ist zur Einziehung bestimmt worden.
Weimar, den 8. Juli 1905.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.