egierungsblatt
für das
Großherzogtum Sachsen.
Nummer 1. * Weinar. 18. Ionnar 1905.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Anordnung von Trauervorschriften infolge des 2 Ihrer König-
lichen Hoheit der Frau Großherzogin Caroline von Sachsen, Seite 1. #
Ministerialbekanntmachung.
[1|] Das Großherzogliche Haus und mit ihm die Bevölkerung des ganzen
Großherzogtums ist durch das am 17. Januar 1905 erfolgte tiefschmerzliche
Hinscheiden Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin Caroline von
Sachsen in die tiefste Trauer versetzt worden.
Damit dieser auch in äußeren Zeichen übereinstimmend Ausdruck gegeben
werde, wird, unbeschadet des für den Großherzoglichen Hof von dem Hof-
marschallamt zu erlassenden Trauerreglements und unbeschadet dessen, was
Großherzogliche Staatsdiener und Untertanen aus freiem Antrieb tun mögen,
hierdurch folgendes angeordnet:
I. Alle öffentlichen Lustbarkeiten, Aufführungen, Schaustellungen und Musik,
mit Ausnahme von Kirchenmusik, sind bis zum 22. dieses Monats ein-
schließlich untersagt.
II. Alle Großherzoglichen Staatsdiener haben sechs Wochen lang, also
bis Dienstag, den 28. Februar dieses Jahres einschließlich, einen
schwarzen Flor um den linken Oberarm und den Hut zu tragen.
III. Das Großherzogliche Staatsministerium, die kollegialisch organisierten
Staatsbehörden und die Bezirksdirektoren haben zu allen ihren Aus-
fertigungen, die Landesuniversität Jena und der Universitätskurator, das