Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1905. (89)

  
  
  
egierungsblatt 
  
  
  
  
  
  
  
für das 
Großherzogtum Sachsen. 
Nummer 1. * Weinar. 18. Ionnar 1905. 
  
  
  
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Anordnung von Trauervorschriften infolge des 2 Ihrer König- 
lichen Hoheit der Frau Großherzogin Caroline von Sachsen, Seite 1. # 
  
Ministerialbekanntmachung. 
[1|] Das Großherzogliche Haus und mit ihm die Bevölkerung des ganzen 
Großherzogtums ist durch das am 17. Januar 1905 erfolgte tiefschmerzliche 
Hinscheiden Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin Caroline von 
Sachsen in die tiefste Trauer versetzt worden. 
Damit dieser auch in äußeren Zeichen übereinstimmend Ausdruck gegeben 
werde, wird, unbeschadet des für den Großherzoglichen Hof von dem Hof- 
marschallamt zu erlassenden Trauerreglements und unbeschadet dessen, was 
Großherzogliche Staatsdiener und Untertanen aus freiem Antrieb tun mögen, 
hierdurch folgendes angeordnet: 
I. Alle öffentlichen Lustbarkeiten, Aufführungen, Schaustellungen und Musik, 
mit Ausnahme von Kirchenmusik, sind bis zum 22. dieses Monats ein- 
schließlich untersagt. 
II. Alle Großherzoglichen Staatsdiener haben sechs Wochen lang, also 
bis Dienstag, den 28. Februar dieses Jahres einschließlich, einen 
schwarzen Flor um den linken Oberarm und den Hut zu tragen. 
III. Das Großherzogliche Staatsministerium, die kollegialisch organisierten 
Staatsbehörden und die Bezirksdirektoren haben zu allen ihren Aus- 
fertigungen, die Landesuniversität Jena und der Universitätskurator, das 
    
  
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.