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Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummr?6— FVereina 8-Okrbtr 1900
Inhalt: Hoöchste Verordnung, betr. die Aufhehung der Steuerlokalkommission in Weida, vom 26. Oktober 1905, Seite 235.
Ministerialbekanntmachung, betr. Übertragung des Verkaufs von Reichsstempelmarken und Vordrucken zu
Schlußnoten über Kauf- und Anschaffungsgeschäfte der Nummer 4 a des Tarifes zum Reichsstempelgesetze
vom 14. Juni 1900 und zu Schiffsfrachturkunden, Nummer 6 des bezeichneten Tarifes, an das Großherzog-
liche Steueramt in Ilmenau, Seite 236. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Ernennung des Groß.
herzoglichen Oberamtsrichters Justizrat Gero Starke in Weida zum Enteignungskommissar für die Aus-
führung der landespolizeilich genehmigten Anlagen: 1. Wegeüberführung in der Flur Oberpöllnitz, 2. Bahn-
hofserweiterung in Neustadt an der Orla, Seite 236. — Ministerialbekanntmachung, betr. den Verkehr mit
Krankheitserregern, ausgenommen Pesterreger, Seite 237. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Einziehung
von Diphtherie-Serum, Seite 237. — Ministerialbekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur des
Londoner „Phönix“, Feuer-Assekuranz-Sozietät, Seite 237. — Ministerialbekanntmachung, betr. Verände-
rung in der Zusammensetzung der Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen Kommission zur Prüfung für
das Lehramt an höheren Schulen, Seite 238. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt, Seite 238.
197 Höchste Verordnung,
betreffend die Aufhebung der Steuerlokalkommission in Weida,
vom 26. Oktober 1905.
Wir
Wilhelm Eunkti,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg,
Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
c. 2c.
verordnen auf Grund des § 41 des Gesetzes vom 5. März 1850 über die
Neugestaltung der Staatsbehörden hiermit, was folgt:
1905 11