Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1905. (89)

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Die Gemeindevorstände des Großherzogtums haben hiernach das weiter 
Erforderliche wahrzunehmen. 
Weimar, den 3. März 1905. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
[36) Das 7. und 8. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3106 Zusatzvertrag zum Handels= und Schiffahrtsvertrage zwischen Deutsch- 
10. Februar 28. Juli 
land und Rußland vom e 1894, vom fe#-. Hen 1904. 
„ 3107 Verordnung, betr. die Inkraftsetzung des Zolltarifgesetzes vom 
25. Dezember 1902; vom 27. Februar 1905. 
  
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer g: 
S. 40 Bekanntmachung betr. die Einführung einer einheitlichen deutschen 
Arzneitaxe. 
„ 40 Zollbehandlung der von der diesjährigen Weltausstellung in Lüttich 
zurückgelangenden Ausstellungsgüter; — Veränderungen in dem Stande 
oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen; — Berichtigung; 
— Ableben eines Reichsbevollmächtigten. 
„ 42 Bekanntmachung, betr. die Beaufsichtigung einer privaten Versiche- 
rungsunternehmung durch die Landesbehörde. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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