Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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(Nr.  6751.)  Privilegium  wegen  Ausgabe  auf  jeden  Inhaber  lautender  Obligationen  der
Stadt  Krotoschin,  Regierungsbezirks  Posen,  zum  Betrage  von  40,000  Thalern.
  Vom  5.  Juli  1867.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Konig  von  Preußen  ꝛc.

Nachdem  der  Magistrat  der  Stadt  Krotoschin  im  Einverständnisse  mit
der  Stadwerordneten-  Versamnlung  daraf  angetragen  hat,  zur  Errichtung  einer
städtischen  Gasanstalt  eine  Anleihe  von  40,000  Thalern  aufthmen  und  zu  diesem
  Zwecke  auf  jeden  Inhaber  lautende,  mit  Zinskupons  versehene  Stadt-Obligationen
  ausgeben  zu  dürfen,  grcheilen  Wir  in  Gemähheit  des  F.  2.  des  Gesetzes
vom  17.  Juni  1833.  wegen  Ausstellung  von  Papieren,  welche  eine  Zahlungsverpflichtung
  auf  jeden  Inhaber  enthalten,  durch  gegemwärtiges  Privilegium  zur
Ausstellung  von  vierzig  Tausend  Thalern  Krotoschiner  Stadt-Obligationen,  welche
in  folgenden  Apoints:
300  Obligationen  à  100  Thaler  =  30,000  Thaler,
100  à  50  50000
5,000  *
=  40)000  Thaler,

nach  dem  anliegenden  Schema  auszufertigen,  mit  fünf  vom  Hundert  jährlich  zu
verzinsen  und,  von  Seiten  der  Gläubiger  unkündbar,  vom  1.  Januar  1871.  5
nach  dem  festgestellten  Tilgungsplane  durch  Ausloosung  mit  mindestens  zwei
Prozent  der  Kapitalschuld,  unter  Hinzurechnung  der  durch  die  Tilgung  ersparten
Zinsen  und  des  knftigen  Reinertrages  der  Gasanstalt,  soweit  solcher  die  planmäßigen
  Zins-  und  Tilgungsbeträge  etwa  übersteigt,  alljährlich  zu  amortisiren
sind,  mit  Vorbehalt  der  Rechte  Dritter,  Unsere  landesherrliche  Genehmung,
ohne  jedoch  dadurch  den  Inhabern  der  Obligationen  in  Ansehung  ihrer  Befriedigung
  eine  Gewährleistung  Seitens  des  Staates  zu  bewilligen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  5.  Juli  1867.

(u.  S.)  Wilhelm.
Frh.  v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Itzenplitz.  Gr.  zu  Eulenburg.

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(Nr.  6751.)  Pro-