Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

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Anlage B3. 
Anstellungsschein für den Unterbeamtendienst. 
.—.—.--- 
Dem (Vor- und Familienname, Dienstgrad und Truppenteil usw.) ist gegenwärtiger Anstellungs- 
schein nach einer aktiven Militärdien stzeit von 
.27 Jahren ..... Monaten 
erteilt worden. 
Die Reichsbehörden, die Staatsbehörden aller Bundesstaaten und 
die Kommunalbehörden usw. des Bundesstaats, dessen Staats- 
angehörigkeit er seit 2 Jahren besitzt, 
sind verpflichtet, seine Bewerbungen um Anstellung in einer der den Militäranwärtern 
und den Inhabern des Anstellungsscheins vorbehaltenen Unterbeamtenstellen nach 
Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen zu berücksichtigen. 
Der Inhaber bezieht eine Militärrente odv...... — monatlich. 
N. N., den ten 19 
  
  
(Behörde, die über die Gewährung des 
(Stempel.) Anstellungsscheins entschieden hat.) 
Alterz Jahre. 
(Nr. des Anstellungsscheins.) (Unterschrift des Militärvorgesetzten.) 
(Nr. der Rentenliste.) 
  
*) Siehe die Fußnote auf Anlage A.
	        
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