Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1908. (92)

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Anlage II. 
Staatswappen. 
Erneuerungsschein 
zu der mit ...... ꝰverzinslichen Schuldverschrelbung 
der 
Landeskreditkasse des Grotherzogtums Sachsen. 
(Abt. I) Serie Nr. üüber Mark. 
Der Inhaber dieses Erneuerungsscheins erhält gegen dessen Rückgabe nach dem 1. No- 
vember einen neuen Erneuerungsschein mit Zinsscheinen für weitere zehn Jahre, wenn 
das Kapital nicht inzwischen rückzahlbar geworden ist. 
Die Ausgabe des neuen Erneuerungsscheins und der neuen Zinsscheine erfolgt jedoch an 
den Besitzer der obenbezeichneten Schuldverschreibung, wenn dieser unter deren Vorlegung vorher 
der Ausgabe an den Inhaber des Erneuerungsscheins widersprochen hat. 
Weimar, am nnn ... 
(Stempel) Der Vorstand der Landeskreditkasse. 
(Namenszug eines Vorstandsmitgliedes.)
	        
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