384
dessen letztem Geschäftslokal oder letzter Wohnung dahin zu
protestieren, daß der Protestat nach Angabe der mit Namen,
Stand und Wohnort zu bezeichnenden Personen verstorben sei;
nach den Erben ist nicht zu forschen.
6. Der Protestat kann mit dem Trotestanten ein und die-
elbe Person sein, wenn z. B. der Domiziliat zur Zeit des
rotestes Wechselinhaber ist; von der Protesterhebung darf hier
nicht Abstand genommen werden.
8 950d.
Protestort.
1. Protestort ist:
a) beim Proteste mangels Zahlung der Zahlungsort;
b) beim Proteste mangels Annahme der Wohnort des Be-
zogenen, beim eigenen Wechsel der Wohnort des Ausstellers;
) beim Proteste mangels Sicherheitsleistung der Wohnort
des Akzeptanten, bein eigenen Wechsel der Wohnort
des Ausstellers, und zwar auch dann, wenn der Wechsel
ein Domizilwechsel ist;
d) beim Proteste mangels Herausgabe des Originalwechsels
oder des zum Akzepte versandten Wechselexemplars der
Wohnort desjenigen, welcher die herauszugebende Urkunde
verwahrt.
2. Dabei gilt, wenn nicht der Wechsel ein anderes ergibt,
der bei dem Namen oder bei der Firma des Bezogenen angegebene
Ort als Zahlungsort und zugleich als Wohnort des Bezogenen;
beim eigenen Wechsel gilt der Ort der Ausstellmg als Zahlungs-
ort und zugleich als Wohnort des Ausstellers (W. Artikel 4
Nr. 8, Artikel 97). Die Veränderung des gesetzlich als Zahlungs-
ort oder als Wohnort geltenden Wohnorts während des Wechsel-
laufs ist für den Protestakt unerheblich; der Protest mangels
Zahlung z. B. muß an dem Wohnorte, welchen der Bezogene
zur Zeit der Wechselausstellung inhaltlich des Wechsels hatte,
auch dann erhoben werden, wenn der Gerichtsvollzieher weiß, daß
der Bezogene inzwischen seinen Wohnort gewechselt hat.
3. Ist in dem Wechsel an Stelle des Ortes, in welchem das
Geschäftslokal oder die Wohnung eines Beteiligten liegt, ein be-
nachbarter Ort angegeben, so kann die Protesterhebung in dem
wirklichen Geschäftslokal oder der wirklichen Wohnung gültig vor-
genommen werden (W. Artikel 91a Abs. 1 Satz 1). Mit beider-
seitigem Einverständnisse kann auch in anderen Fällen die Protest-
erhebung an einem Orte erfolgen, der dem im Wechsel angegebenen