Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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Nr.  14172.

Bekanntmachung,  zum  Vollzuge  des  Gesetzes  vom  8.  April  1917  über  die  Besteuerung  des
Personen=  und  Güterverkehrs.

fl.  Staatsministerium  der  Finanzen.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  13.  April  1918  auf  Grund  des  §  31
des  Gesetzes  vom  8.  April  1917  über  die  Besteuerung  des  Personen=  und  Güterverkehrs
genehmigt,  daß  die  Abgabe  von  den  zur  Benutzung  von  Schnellzügen  auszugebenden  festen
Ergänzungskarten  zum  Preise  von  3  —  und  1,50  M  einheitlich  nach  dem  Steuersatze
von  13  v.  H.  berechnet  wird.

München,  den  2.  Mai  1918.
J.  A.
Dr.  v.  Günder.

 

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Nr.  13180.

Bekanntmachung,  wegen  der  Fürsorge  für  die  Familien  der  zum  Kriegsdienst  eingerückten
oder  im  Dienste  der  freiwilligen  Krankenpflege  verwendeten  Arbeiter  der  Staatsbetriebe  der  Zivilverwaltung.


Lämtliche  Kl.  Zivilstaatsministerien.

Ziffer  IV  der  Bekanntmachung  vom  21.  Dezember  1917  (GVWl.  S.  606)  wird
mit  Wirkung  vom  1.  April  1918  ersetzt  durch  folgende  Bestimmungen:

Bei  der  Berechnung  des  „vom  Arbeiter  zuletzt  bezogenen  Lohnes“  (Abschnitt  II
Ziff.  3,  7  der  Bekanntmachung  vom  18.  Juni  1915,  GVl.  S.  91)  sind  dem  Lohne,
den  der  Arbeiter  vor  seinem  Eintritt  in  den  Kriegsdienst  oder  in  den  Dienst  der  freiwilligen
Krankenpflege  erhielt,  folgende  Bezüge  zuzusetzen,  soweit  sie  ihm  bei  seinem  Verbleiben
im  Dienste  der  Verwaltung  zukommen  würden:

1.  mit  Rücksicht  auf  die  Kriegsteuerung  gewährte  Lohnerhöhungen,
2.  Lohnvorrückungen,  ·
3.  Kriegslohnzuschläge  und  Kriegsteuerungsbeihilfen.

uU.  Bei  der  Berechnung  des  Zuschusses  zu  der  Familienunterstützung  für  den  Monat
April  1918  ist  dem  „zuletzt  bezogenen  Lohne“  außerdem  eine  einmalige  Zulage  in  dem
Betrage  zuzusetzen,  den  der  Arbeiter  bei  seinem  Verbleiben  im  Dienste  der  Verwaltung  im
Monat  April  1918  erhalten  hätte.

München,  den  3.  Mai  1918.
v.  Vandl.  v.  Thelemann.  v.  Prennig.  v.  Seidlein.  Dr.  v.  Runilling.  Dr.  v.  Brettreich.