Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

Regierungsblatkt 
  
  
  
  
  
für das 
Großherzogkum Hachsen. 
Nummer 22. Weimar. 7. August 1909. 
  
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Prüfungen der Zahnärzte an der Großherzoglich und Herzoglich 
Sächsischen Gesamtuniversität Jena, Seite 181. — Minsterialberanntmochung. betr. die anderweite Ab- 
lösung des Postbestellgeldes, Seite 183. — Ministerialbekanntmachung, betr. Ernennung des Großherzog- 
lichen Amtsgerichtsrat Dr. Flöl in Weimar zum zeuteignungekomnsr für den Einbau einer Suf- 
weiche auf Bahnhof Oberweimar, Seite 185. — Ministerialbekanntmachung, betr. Einziehung von Diph- 
therie-Serum, Seite 186. — Ministerialbekanntmachung, betr. Ernennung des beahherpolen Ober- 
amtsrichters Dr. Lungershausen in Vacha zum Enteignungskommissar für die Herstellung eines Kreuzungs- 
leises auf Bahnhof Tiefenort, Seite 186. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem 
Bentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 187. 
  
Ministerialbekanntmachungen. 
[/70] I. Zur Ausführung der Prüfungsordnung für Zahnärzte (Bekanntmachung 
des Reichskanzlers vom. 15. März 1909, Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 85) 
wird hinsichtlich der Prüfungen an der Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen 
Gesamtuniversität Jena bestimmt, was folgt: 
J. 
Zentralbehörde ist die Gemeinschaft der Abteilungen für Unterrichtswesen der 
Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen Staatsministerien. 
Die geschäftsführende Behörde ist das Großherzoglich Sichsische Staats- 
ministerium, Departement des Kultus, in Weimar. 
1909 32
	        
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