Regierungsblatt
für das
Großherzgtum SHachsen.
Nummer 33. Weimar. 30. November 1909.
Inhalt: Höchste Verordnung über die Abgrenzung der Wahlbezirke für die allgemeinen Wahlen der Landtags-
abgeordneten, Seite 383. — Ministerialbekanntmachung, betr. Personalveränderung in der Kommission
zur Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen in Jena, Seite 384. — Ministerialbekanntmachung,
betr. die Vereinbarung der Bundesregierungen über die gegenseitige Anerkennung der Reifezeugnisse
Seite 384. — Ministerialbekanntmachung, betr. Ermächtigung des Herrn Moritz Weinstein zur Vertretung
des Konsuls der Republik Kuba, Adolf Weinstein in Eisenach, Seite 390. — Ministerialbekanntmachung,
betr. die Ernennung der Wahlleiter für die Wahlen der Abgeordneten zum 32. ordentlichen Landtag
und die Einteilung ber Wahlunterbezirke bei den Wahlen der übrigen Höchstbesteuerten, Seite 390. —
WMinhterialbekanntmachung, betr. den Termin für die engeren Wahlen bei den allgemeinen Wahlen zum
XXX II. ordentlichen Landtag, Seite 392. — Ministerialbekanntmachung, betr. Ernennung des Groß-
herzoglichen Amtsgerichtsrats Bertram in Jena zum Enteignungskommissar für die Enteignung von
Grundbesitz zur Anlegung des zweiten Gleises der Saalbahn im Gemeindebezirk Jena, Seite 392.
(111] Höchste Verordnung über die Abgrenzung der Wahlbezirke für die allgemeinen Wahlen
der Landtagsabgeordneten vom 24. November 1909.
Wir
Wilbelm Ernust,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg,
Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
2c. 2c.
verordnen in Gemäßheit der Bestimmung in § 33 des Landtagswahlgesetzes vom
10. April 1909 was folgt:
1909 60