Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

  
Regierungsblatt 
  
für das 
Großherzgtum SHachsen. 
Nummer 33. Weimar. 30. November 1909. 
  
Inhalt: Höchste Verordnung über die Abgrenzung der Wahlbezirke für die allgemeinen Wahlen der Landtags- 
abgeordneten, Seite 383. — Ministerialbekanntmachung, betr. Personalveränderung in der Kommission 
zur Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen in Jena, Seite 384. — Ministerialbekanntmachung, 
betr. die Vereinbarung der Bundesregierungen über die gegenseitige Anerkennung der Reifezeugnisse 
Seite 384. — Ministerialbekanntmachung, betr. Ermächtigung des Herrn Moritz Weinstein zur Vertretung 
des Konsuls der Republik Kuba, Adolf Weinstein in Eisenach, Seite 390. — Ministerialbekanntmachung, 
betr. die Ernennung der Wahlleiter für die Wahlen der Abgeordneten zum 32. ordentlichen Landtag 
und die Einteilung ber Wahlunterbezirke bei den Wahlen der übrigen Höchstbesteuerten, Seite 390. — 
WMinhterialbekanntmachung, betr. den Termin für die engeren Wahlen bei den allgemeinen Wahlen zum 
XXX II. ordentlichen Landtag, Seite 392. — Ministerialbekanntmachung, betr. Ernennung des Groß- 
herzoglichen Amtsgerichtsrats Bertram in Jena zum Enteignungskommissar für die Enteignung von 
Grundbesitz zur Anlegung des zweiten Gleises der Saalbahn im Gemeindebezirk Jena, Seite 392. 
  
  
(111] Höchste Verordnung über die Abgrenzung der Wahlbezirke für die allgemeinen Wahlen 
der Landtagsabgeordneten vom 24. November 1909. 
Wir 
Wilbelm Ernust, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, 
Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
verordnen in Gemäßheit der Bestimmung in § 33 des Landtagswahlgesetzes vom 
10. April 1909 was folgt: 
1909 60
	        
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