Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

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Abs. 3 der Ausführungsverordnung vom 31. März 1903, betreffend die Schlacht- 
vieh= und Fleischbeschau, einschließlich der Trichinenschan) vom 1. Oktober d. J. 
ab entbunden worden ist und diese Aufsicht demgemäß dem Universitätsprofessor 
Dr. med. vet. Hobstetter in Jena von diesem Zeitpunkt ab allein obliegt. 
Weimar, den 15. September 1911. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Paulssen. 
[9P4] Das 43. bis 46. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3923. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Großbritanniens für eine 
Anzahl seiner Kolonien und Besitzungen sowie Luxemburgs zu dem 
in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichneten Abkommen über Ver- 
waltungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den 
Mädchenhandel. Vom 22. Juli 1911. 
„ 3924. Bekanntmachung, betreffend das Verfahren bei Anstellung, Kündigung 
und Entlassung von Angestellten und Beamten der Krankenkassen sowie 
bei Streitigkeiten aus deren Dienstverhältnissen. Vom 1. August 1911. 
„ 3925. Bekanntmachung über eine Vereinbarung mit Japan vom 7. Juli 
1911 zur vorläufigen Regelung des Konsulatwesens. Vom 31. Juli 1911. 
„ 3926. Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Ubereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 7. August 1911. 
„ 3927. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Anderung der Anlage C 
zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 9. August 1911. 
  
Druck: Weimarischer Verlag G. m. b. H. in Weimar.
	        
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