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nahme auf 8 28 des obenbezeichneten Ausführungsgesetzes, daß zur Deckung der
für das Jahr 1911 vorschußweise aus der Verbandskasse der Rindviehbesitzer ge—
zahlten Entschädigungen in Milzbrand= und Rauschbrandfällen die hierzu erforder-
liche Abgabe in Höhe von
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von den Rindviehbesitzern gleichzeitig
43 für das Stück Rindvieh im l. Verwaltungsbezirke,
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mit der oben geordneten Abgabe zur Ver—
bandskasse zu entrichten ist.
Die Beitragspflichtigen werden aufgefordert, die nach den festgestellten Vieh-
standsverzeichnissen auf sie entfallenden Beiträge an die Ortssteuereinnahmen
pünktlich abzuführen.
Diese haben gemäß § 8 der Ministerialverordnung vom
20. vor. Mts. für rechtzeitige Beibringung und Ablieferung der Beiträge an die
Großherzoglichen Rechnungsämter zu sorgen.
Weimar, den 3. Oktober 1912.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
(Nr. 113.) Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Das Zentralblatt für das Deutsche MReich enthält in der Nummer 43:
7T
727.
730.
730.
730.
733.
Ermächtigungen zur Vornahme von Zivilstandshandlungen.
Zulassung von Arten von Elektrizitätszählern zur amtlichen Beglaubigung-
Ernennung eines als Stationskontrolleur tätigen Zollinspektors zum
Ober-Zollrevisor.
Notierung von Terminpreisen oder Preisen für Zeitgeschäfte für Waren
an inländischen Börsen.
Gesamtverzeichnis der gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär-
dienst berechtigten Lehranstalten.
Druck: Welmarischer Derlag G.m. b. GB. m Weimar.