Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913. (97)

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Regierungsblatt 
Großherwotem Bachsen. 
Nr. 15. 
Inbalt: Ministerialbekanntmachung über die Satzungen der Sparkasse Ilmenau, Seite 83. — Inhalts- 
verzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche EKeich, Seite 86. 
  
  
  
(Nr. 49.) Ministerialbekanntmachung über die Satzungen der Sparkasse Ilmenau. 
Nachdem das Ortsstatut für die Stadt Ilmenau vom 14. August 1891 (Regierungs- 
blatt S. 147) mit den vier Nachträgen vom 23. Juli 1897, 15. September 1899, 
26. Januar 1900 und 22. September 1905, enthaltend die Sparkassenordnung 
durch Widerruf der vorbehaltenen landesherrlichen Bestätigung die ortsstatutarische 
Eigenschaft verloren hat, haben wir die Sparkassenordnung, ihre erwähnten vier 
Nachträge und einen fünften Nachtrag dazu vom 18. Dezember 1912 als Satzungen 
der Sparkasse in Ilmenau genehmigt. 
Die Nachträge sind hierunter abgedruckt. 
Weimar, den 14. April 1913. 
Großbherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
1. Nachtrag. 
Die 88 10 und 15 erhalten auf Grund betreffender Beschlüsse des Sparkassen-Ausschusses 
und Gemeinderates folgende Fassung: 
8 16. 
Die im Laufe eines Geschäftsjahres erwachsenen Zinsen werden auf Wunsch des Inhabers 
des Einlagebuches, ohne daß es einer Kündigung bedarf, nach deren erfolgter Zuschreibung im 
Einlagebuche dem Antragsteller ausgezahlt. 
1913. 
Ausgegeben in Weimar am 28. April 1918. 18
	        
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