(Dienstanweisung f. d. Bezirkstierärzte.) 133
o) Personal für die Fleischbeschau und Trichinenschau, soweit es nicht im
Begleitbericht zur Fleischbeschau erwähnt wird;
p) Viehversicherungswesen;
d) Verschiedenes (Kurpfuscher usw.).
Die Jahresberichte sind in den einzelnen Abschnitten tunlichst kurz,
jedenfalls aber erschöpfend abzufassen.
5. Jahrestabellen über die Fleischbeschaustatistik (bis Ende Februar jedes
Jahres) nebst Begleitbericht an das Großherzogliche Staatsministerium,
Departement des Innern.
Bei der Aufstellung der Jahrestabellen sind die Einzelstatistiken der
Tierärzte und Fleischbeschauer insbesondere auch nach den Abschriften der
Postkarten zu prüfen, welche jene den Bezirkstierärzten einzusenden haben.
Die Einsendung der Beschaubücher kann verlangt werden.
Außer diesen regelmäßigen Berichten und Anzeigen haben die Bezirks-
tierärzte die vorgesetzte Dienstbehörde über alle wichtigen Vorkommnisse in
ihrem Dienstbereiche zu unterrichten.
Sämtliche Schreibmaterialien beziehen die Bezirkstierärzte bis auf weiteres
von der Kassenverwaltung des Bezirksdirektors. Die nötigen Vordrucke
werden ihnen entweder vom Bezirksdirektor oder von der Archivverwaltung
des Ministerialdepartements des Innern geliefert.
8. Stellung der Gezirkstierärzte zum tierärztlichen Personal, zu den Fleisch-
beschauern, Trichinenschauern, Hufschmieden usw.
8 10.
Die Bezirkstierärzte haben über die in ihrem Bezirke wohnenden Tierärzte, die
ihnen gemäß der Ministerialverordnung vom 27. Dezember 1909 (Regierungsblatt
S. 511) ihre Niederlassung anzuzeigen haben, nach nachstehender Anleitung ein
Verzeichnis zu führen und stets in richtigem Stande zu halten:
Laufende Nummer; Vor= und Zuname des Tierarztes; Tag und
Ort der Geburt; Tag und Zensur der Approbation, sowie Name der Hoch-
schule, an der die Approbation erworben ist; Tag der Niederlassung im
Bezirke; Befähigungszeugnis zum beamteten Tierarzt und Ausweis darüber;
akademische Grade, Titel, Orden usw. und Ausweis darüber; Militär-
verhältnis; Unterstützungen vom Staat; Angaben über Führung einer
Hausapotheke; Tag des Abgangs aus dem Bezirk; Bemerkungen.
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