Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913. (97)

(Dienstanweisung f. d. Bezirkstierärzte.) 133 
o) Personal für die Fleischbeschau und Trichinenschau, soweit es nicht im 
Begleitbericht zur Fleischbeschau erwähnt wird; 
p) Viehversicherungswesen; 
d) Verschiedenes (Kurpfuscher usw.). 
Die Jahresberichte sind in den einzelnen Abschnitten tunlichst kurz, 
jedenfalls aber erschöpfend abzufassen. 
5. Jahrestabellen über die Fleischbeschaustatistik (bis Ende Februar jedes 
Jahres) nebst Begleitbericht an das Großherzogliche Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Bei der Aufstellung der Jahrestabellen sind die Einzelstatistiken der 
Tierärzte und Fleischbeschauer insbesondere auch nach den Abschriften der 
Postkarten zu prüfen, welche jene den Bezirkstierärzten einzusenden haben. 
Die Einsendung der Beschaubücher kann verlangt werden. 
Außer diesen regelmäßigen Berichten und Anzeigen haben die Bezirks- 
tierärzte die vorgesetzte Dienstbehörde über alle wichtigen Vorkommnisse in 
ihrem Dienstbereiche zu unterrichten. 
Sämtliche Schreibmaterialien beziehen die Bezirkstierärzte bis auf weiteres 
von der Kassenverwaltung des Bezirksdirektors. Die nötigen Vordrucke 
werden ihnen entweder vom Bezirksdirektor oder von der Archivverwaltung 
des Ministerialdepartements des Innern geliefert. 
8. Stellung der Gezirkstierärzte zum tierärztlichen Personal, zu den Fleisch- 
beschauern, Trichinenschauern, Hufschmieden usw. 
8 10. 
Die Bezirkstierärzte haben über die in ihrem Bezirke wohnenden Tierärzte, die 
ihnen gemäß der Ministerialverordnung vom 27. Dezember 1909 (Regierungsblatt 
S. 511) ihre Niederlassung anzuzeigen haben, nach nachstehender Anleitung ein 
Verzeichnis zu führen und stets in richtigem Stande zu halten: 
Laufende Nummer; Vor= und Zuname des Tierarztes; Tag und 
Ort der Geburt; Tag und Zensur der Approbation, sowie Name der Hoch- 
schule, an der die Approbation erworben ist; Tag der Niederlassung im 
Bezirke; Befähigungszeugnis zum beamteten Tierarzt und Ausweis darüber; 
akademische Grade, Titel, Orden usw. und Ausweis darüber; Militär- 
verhältnis; Unterstützungen vom Staat; Angaben über Führung einer 
Hausapotheke; Tag des Abgangs aus dem Bezirk; Bemerkungen. 
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