Vorwort. XI
Die Zukunft der indirekten Steuern in Deutschland
nach Aufhebung des Oktroi (§ 13 des Zolltarifgesetzes
vom 25. Dez. 1902).
III. Einzelfragen der Gemeindefinanzen
1. Zusammenhang zwischen Steuerart und Zweck der Ausgaben.
2. Das Prinzip der Besterung nach dem Interesse.
3. Welche Ausgaben sind durch Anleihen zu decken, welche durch
ordentliche Einnahmen?
Dabei bestand Einverständnis darüber, insbesondere auch für den
Abschnitt II, daß kein Bedürfnis dafür bestehe, das positive Kommunalsteuerrecht
eingehend wiederzugeben. Es komme vielmehr darauf an, die
damit gemachten Erfahrungen und die daraus sich ergebende Kritik darzustellen.
Die Leitung der Veröffentlichung, wie über die Gemeindebetriebe so
über die Gemeindefinanzen, hatte zunächst Professor Dr. Fuchs übernommen.
Auf seinen Wunsch trat nachträglich der Unterzeichnete für die
Gemeindefinanzen an seine Stelle.
Im vorliegendem Bande 126 werden zunächst die im Arbeitsplan
unter II. in Aussicht genommenen Einzeldarstellungen veröffentlicht. Die
mehr grundsätzlichen Erörterungen der Abschnitte I und III sollen in
Band 127 folgen.
Leider war es bisher nicht möglich, die Absicht auszuführen, für die
Darstellung der preußischen Verhältnisse einen zweiten Bearbeiter zu gewinnen,
der vor allem die Städte des Ostens berücksichtigen sollte. Der
zugesagte Beitrag für Osterreich folgt in Band 127.
Den Herren Mitarbeitern, denen der Inhalt des vorliegenden Bandes
zu danken ist, spreche ich meinen aufrichtigen Dank für ihre Unterstltzung
aus.
Hamburg, im Juli 1908.
Karl Rathgen.