Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

232 
Ministerial-Bekanntmachung. 
[113) Unter Bezugnahme auf die vorstehend bekannt gemachte Konzessionirung der 
Eisenbahn-Gesellschaft Erfurt-Hof-Eger und auf das derselben nach Maßgabe des 
vorstehend bekannt gemachten Gesetzes ertheilte Expropriationsrecht wird hierdurch 
zur öffenlichen Kenntniß gebracht, 
1) daß nach dem entworfenen und vorbehältlich der Feststellung in seinen ein- 
zelnen Theilen im Allgemeinen der durch den Staatsvertrag vom 26. Ja- 
nuar d. J. bestimmten Richtung entsprechenden Bauplane die Erfurt-Hof- 
Eger Eisenbahn innerhalb des Großherzoglichen Gebietes die Fluren der 
Orte Linderbach, Obernissa, Rohda, Eichelborn, Hayn, Klettbach, Nauen- 
dorf, Tonndorf, Hohenfelden, Kranichfeld, Dienstedt, Alt-Remda, Stadt- 
Remda, Keila, Posen, Knau, Dreba, Neudeck und eventuell Laßkau durch- 
ziehen wird, 
2) daß der Eisenbahn-Gesellschaft Erfurt-Hof-Eger nach Maßgabe der vor- 
stehenden höchsten Konzessionsurkunde und deren Beilagen die Befugniß zu- 
steht, zur Ausführung des Baues das in dem Gesetze vom 26. November 
1855 begründete Expropriationsrecht auszuüben und 
3) daß in Gemähheit letzteren Gesetzes Sr. Königlichen Hoheit, dem Großher= 
zog, vorbehalten bleibt, demnächst einen Expropriations-Kommissar zu er- 
nennen, worüber dann eine besondere Bekanntmachung erfolgen wird. 
Weimar am 2. Oktober 1873. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
  
Berichtigung. 7 der Ministerial- Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 11. Mai 1869 
21 des Regierungs-Blattes ist zu lesen: 
Seite 167 Zeile 3 von oben statt: „Bauunternehmers= „Bauunternehmens", 
Seite 187 Zeile 2 von unten statt: „§§. 1— 15“ „86. 1— 12. 14“; 
f#erner in der Instruktion Seite 193 Zeile 2 von unten; „Gemeinderathes“. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.