6.
und dem Kaufmann Joh##nn Ludwig
Hökle daselbst, Bekl., Wiederkl., Aten,
Forderung aus einem Kauf-Contrakt
in der Vor= und Entschädigung in der
Nachklage betreffend, das erstrichterliche
Urtheil theils abgeändert, theils be,
stätigt.
Die Kosten beider Instanzen wurden
auf den Fall, daß der At den ihm
auferlegten Eid ablegen würde, verglichen,
auf den Weigerungsfall aber dem
Aten allein zugeschieden.
. Den 16. Januar wurde in der Nichtigbeitsklag=
und Ationssache von
dem O. A.Gerichte Rottweil zwischen
der Ehefrau des Müllers Matthias
Weishaar in Laufen, Bebl., Ontin,
Antin, und dem Schullehrer Linsenmann
in Rottweil, Kl., Oaten,
Aten, eine Capital = Forderung betreffend,
die angebrachte Nichtigkeits-Klage
als unbegründet und die ergriffene
Berufung wegen Mangels an der
appellabeln Summe verworfen, unter
Verurtheilung der Ontin, Antin in die
Kosten zweiter Instanz.
In der Ationssache von dem O. A. Gerichte
Rortweil zwischen Alops Grimm,
von Zepfenhan, Kl., Anten, und Hirsch
Rothschild, von Rottweil, Bekl., Aten,
einen wucherlichen Contrakt betreffend,
.wurde durch Beschluß vom o. Januar
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WG
erkannt, daß die ergriffene Berufung
wegen Mangels an der appellabeln
Summe zu verwerfen und der Ant in
die Kosten zweiter Instanz zu verurtheilen
sey.
Den 2:z. Januar wurde:
. in der Ationssache von dem O. A.Gerichte
Frendenstadt zwischen Jakob
Herbstreit in Glatten und dessen Ehefrau,
Kl., Anten, und dem Schultheißen
Christian Maier und dem Gemeinde-Pfleger
Johann Georg Wurster,
Bekl., Aten, Entschädigung betreffen
das erstrichterliche Urtheil bestitigt,
unter Verurtheilung der Anten in die
Kosten zweiter Instanz.
In der Ationssache von dem O. A. Gerichte
Freudenstadt zwischen Daeid
Schmelzle in Baiersbronn, Bekl., Anten,
und Franz Kaver Dreher in Oppenau,
Kl., Aten, eine Forderung aus
einem Harz-Abkbord betreffend, wurde
durch Beschluß vom 25. December, publ.
9. Januar, die ergriffene Berufung
wegen Versäumung der Nothfrist zu
Einreichung der Beschwerdeschrift für
verlassen erkannt und der Ant in die
Kosten zweiter Instanz verurtheilt. (22.
Janaar.)