Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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durch hoͤchste Entschließung vom 26. v. M. an dem land- und forstwirthschaftlichen 
Institut zu Hohenheim 
den seitherigen Cassier Volz zum ersten ordentlichen Lehrer der Landwirthschaft, 
den seither provisorischen Forstlehrer Gwinner zum wirklichen Professor der 
Forst= und Jagd-Wissenschaft, 
den bisherigen Buchhalter Oppel zum Instituts-Cassier zu ernennen, und 
dem neu ernannten Professor Volz den Titel und Rang eines K. Hofraths zu 
verleihen geruht. # 
Sodam haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 3o0. v. M. 
den Referendär erster Classe, Adolph Peiel, von Marbach, in die Zahl der Rechts- 
Consulenten aufzunehmen geruht. — Derselbe Dat Marbach zu seinem Wohnsitze ge- 
wählt. 
Vermöge höchster Entschließung vom 25. v. M. find 
6 der Hauptmann zweiter Elasse, v. Finckh, und 
der Unterlieutenant v. Podevils, vom fünften Infanterie-Regiment, 
dem General-Quartiermeister-Stab als aufsichtführende Offiziere bei der Offiziers= 
Bildungs-Anstalt zugegeben worden. 
olge dieser anderwärtigen Verwendung wurden vermöge höchsten Dekreis 
2. d. M. 
der Oberlieutenant des siebenten Regiments, Leuze, zum Hauptmann zweiter 
Classe im fuͤnften Regiment ernannt, 
der Oberlieutenant des siebenten Regiments, v. Greiff, als Schuͤtzen-Offizier 
zum fuͤnfien Regiment versetzt, und 
die Unterlieutenants v. Starckloff, des dritten, und 
König, des sechsten Infanterie-Regiments, 
zu Oberlieutenagnts, ersterer bei dem bisherigen, leßterer bei dem siebenten Regiment 
befördert.
	        
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