Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

174 
setzten Frist uͤbergeben haben, werden hierdurch benachrichtigt, daß in dem Monate 
Mai d. J. ihre Prüfung bei dem K. Ober-Tribunal vorgenommen werden wird, und 
sie dabei in zwei Abtheilungen zu erscheinen haben. 
Die erste Abtheilung besteht aus den Referendären: 
Müller, Bunz, Schall, Düxr und Waaser; 
die zweite Abtheilung aus den Referendären: 
Süskind, Camerer, Eble und Freiherr v. Reischach. 
Die Candidaten der ersten Abtheilung haben am Dienstag den 12., die der zweiten 
am Dienstag den 19. Mai d. J. in Stuttgart sich einzufinden, und beziehungsweise an 
den bezeichneten Tagen (Nachmittags zwischen 3 und 5 Uhr) auf der Kanzlei des 
Ober-Tribunals sich zu melden, um daselbsi die weitere Anweisung zu erhalten. 
Die zu der bevorstehenden Prüfung zwar ebenfalls zugelassenen, hievor aber niche 
genannten Referendäre, welche ihre Probe-Arbeiten binnen der anberaumten Frist 
nicht eingereicht haben, werden hiemit dem angedrohten Präjudiz gemäß von dieser 
Semester-Prüfung ausgeschlossen, und auf die nächste verwiesen. 
Stuttgart den 20. April 1829. 
Für den Minister: 
Schwab. 
B) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
Verfügung, die Revision der Klassen-Eintheilung der Gemeinden betreffend. 
Seine Königliche Majestät haben Sich über die Frags: 
unter welchen Voraussesungen die in Folge des Verwaltungs-Edikts K.2: 
vollzogene Klassen-Eintheilung der Gemeinden einer Abänderung unterliegen 
könne? 
Cneerthänigsten Vortrag erstatten lassen, und hierauf durch höchte Entschließung vom 
9. Februar d. J. Folgendes verordnet: 
1) Wenn und so oft eine Gemeinde durch eine Aenderung in der bestehenden Be- 
zirks-Eintheilung der Gemeinden eine die höchste Normal-Zahl ihrer bisherigen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.