Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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IV. das Zeugniß dritter Classe, dritter Abtheilung: 
Hellmuth Ludwig v. Plessen, von Osterholz, Oberamts Ludwigsburg. 
August Zuͤrner, von Flein, Oberamts Heilbronn. 
Stuttgart den 10. Juli 1829. Maucler. 
b) Die Bestellung von fünf geprüften Rechts-Candidaten zu Reserendären zweiter Elasse betreffend. 
Von denjenigen sechs Rechts-Candidaten, welche nach der vorstehenden Verfügung 
die erste Dienstprüfung genügend erstanden haben, sind zu Aeferendären zweiter Elasse 
fünf ihrem Ansuchen gemäß bestellt, und für die erste Hälfte ihres Dienstprobe-Iahres 
den K. Gerichtshöfen nachstehendermaßen zugetheilt worden: 
I. dem K. Cerichtshose zu Eßlingen: 
1) Mögling, 
2) Wilhelm v. Plessen; 
II. dem K. Gerichtshofe zu Tübingen: 
Hellmuth v. Plessen; 
III. dem K. Gerichtöhofe zu Ellwangen: 
Speidel; 
IV. dem K. Gerichtshofe zu Ulm: 
Kolb. 
Die vorbenannten Reserendare haben sich nunmehr bei den bezeichneten Gerichts- 
höfen unverzüglich zur Dienstleistung anzumelden, und von den lebtern wird die ge- 
wöhnliche Anzeige von der Statt gehabten Beridigung gewärtigt. 
Stuttgart den 10. Juli 1329. Maucler. 
:) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachnug, betreffend die Skempelung des Gebrauchs-Formulars für die Dienstbücher 
und Wander, Urkunden der Schäfer. 
Da nach Maßgabe des Art. 46 des allgemeinen Sportel-Gesetzes vom 35. Juni 
1323 die Anordnung getroffen worden ist, daß die Sportel-Erhebung von den Dienst-
	        
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