Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

426 
seinen sechs Brüdern 
Joseph, 
Waver, 
Carl, 
Anton, 
Willibald, 
Augustz . 
dann mit der Vormundschaft der minderjährigen Kinder seines verstorbenen Bruders 
Johann Nepomuk, 
über seine sämtlichen in dem Königreiche Württemberg gelegenen Grund-Besihzungen 
unter dem Titel: „Erneuertes Rechberg'sches Familien-Fideicommiß-Statut vom Jahre 
13368“ errichtete Familien-Vertrag mit der allerunterthänigsten Bitte vorgelegt 
worden, denselben, da er nichts gegen die Landes-Verfassung und die bestehenden Gesetze 
enthalte, verkündigen zu lassen. 
Diesem Ansuchen gemäß wird nun die gedachte Vertrags-Urkunde in Folge aller- 
böchster Entschließung vom 10. September 1329, unter Vorbehalt der Rechte jedes 
Dritten, dann unter Verwahrung aller Gerechtsame des K. Lehenhofs, mittelst des 
biernach stehenden Auszugs zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung gebrachrt. 
Stuttgart den 25. September 1329. Mauckler. 
Auszug 
aus dem erneuerten gräflich v. Rechberg'schen Familien-Fideicommiß Statute 
vom Jahre 18286. 
Wir am Ende Unterzeichnete als einzige zur Zeit noch am Leben befindliche Agnaten 
und Abkdmmlinge des gräflich v. Rechberg'schen Geschlechtes, urkunden hiemit und fügen 
zu wissen, daß sich wegen Wiederherstellung der vormals bei unserm Hause bestandenen 
Fideicommiß-Verhältnisse in nachstehender Art unwiderruflich vereinigt worden sey. 
.. 1. 
Früheres Fideicommiß-Verhältniß, Auflösung, Wiederherstellung desselben. 
Eignet sich nicht zur öffentlichen Bekanntmachung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.