Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Seiten zerstoͤrt werden. Es erfolgt dies entweder durch schleunige Anwendung des 
gluͤhenden Eisens, oder wiederholtes Einstreuen und Anbrennen des Schießpulvers in 
die Wunde, oder durch Benützung der Spießglanz-Butter, der concentrirten Salpeter= 
Schwefel= oder Salz-Sckure, des salpetersauern Silbers oder des Aeb-Kalis, als 
Aetmittel, oder durch gänzliches Ausschneiden der verleßten Stellen. Ob die Behand- 
lung richtig vorgenommen worden sey, darüber hat jeder Verlebzte bei einem gesetzlich 
aufgestellten Arzt oder Wundarzt das Erforderliche zu vernehmen, und sich der weitern 
rztlichen Besorgung schleuuig zu unterziehen. 
g. 9. 
Die groͤßte Gefahr droht den Menschen nach bisherigen Erfahrungen durch Hun- 
de und Katzen, welche sich mit kranken Fuͤchsen gerauft haben. Personen, welche durch 
dergleichen Thiere verletzt wurden, haben daher doppelte Ursache, vorstehende Vorsichts- 
Maasregeln zu beobachten. Darauf aber, daß dergleichen Thiere selbst unschaͤdlich ge- 
macht werden, ist jedenfalls ernstlicher Bedacht zu nehmen. 
K. 10. 
Werden größere nüßliche Hausthiere, wie Pferde, Rindviehstücke, Schaafe, Ziegen, 
Schweine, oder auch Hunde von besonderem Werth durch kranke Füchse verletzt, so 
sind die Wunden so schleunig wie möglich eben so, wie bei den Menschen zu behan- 
deln, und die Gebissenen sind an einer abgesonderten Stelle angebunden aufzubewahren. 
Den Eigenthümern und den herbeigerufenen Thier-Aerzten bleibt es überlassen, wie 
lange sie die geäzten oder ausgeschnittenen Stellen in Eiterung erhalten wollen; früh- 
zeitige Anwendung des glühenden Eisens bei einigen Rindviehstücken hat diese ohne 
weitere Behandlung gegen Krankheits-Ausbruch gesichert. 
K. 11. 
Obgleich nur wenige genau untersuchte Falle vorhanden sind, welche darthun, daß 
die vorzüglich von Pflanzen sich nährenden Thiere, wenn sie wuthkrank geworden sind, ihre 
Krankheit auf andere überzutragen vermögen, so erheischt dennoch die Vorsicht, daß, 
wenn die Lust, zu beißen, bei denselben sich einfindet, jede Sorgfalt einzutreten hat, 
Verletzung bei Menschen oder Thieren zu verhüten. 
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