Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

46

Zustand  Abweichendes  wahrzunehmen,  obgleich  solche  kranke  Fuͤchse  bereits  das  Vermögen,
  ihre  Krankheit  mitzutheilen,  besizen.  Späterhin,  ohne  bestimmte  Tage-  angeben
  zu  koͤnnen,  erscheinen  sie  mit  glanzlosen  Haaren,  abgemagert.  Bei  Eroͤffnung  ihres
  Magens  findet  man  bei  den  gewoͤhnlichen  Nahrungsmitteln  solche,  welche  hiezu
nicht  geeignet  sind,  wie  Steine,  Sand,  Stroh  2c.  Im  weitern  Verlauf  erscheinen  sie
sehr  entkraͤftet,  jedoch  meistens  mit  Beibehaltung  der  Beißlust,  und  fallen  unter  geringen
  Kraͤmpfen.  Nach  Verschiedenheit  der  Dauer  der  Krankheit  findet  man  die
Echleimhaͤute  der  Luft-  und  Verdauungs  Werkzeuge  mehr  und  minder  rothlaufartig
entzündet,  (niemals  Spuren  einer  Verciterung,)  die  Milz  angeschwollen,  die  Leber  in
Farbe  verändert,  so  wie  die  der  Menge  nach  sehr  verschiedene  Galle;  die  Haare  der
Bälge  gehen  leicht  ab,  zuweilen  finden  sich  Flechten-Ausschläge  auf  der  Haut,  ganz
verschieden  von  der  eigenthümlichen  Milben-Raude  der  Füchse.
K.  7.

Nach  bisheriger  Erfahrung  ist  jeder  Fuchs,  welcher  ungereitt  einen  Menschen  oder
ein  größeres  Hausthier  anfällt  und  verleht,  als  der  Wuth  höchst  verdächtig  anzunehmen;
  selbst  der  zufällig  gereitzte  von  seinem  gewöhnlichen  Aufenthalt  enrfernte  ist  dafür
zu  halten.

.  8.

Obgleich  bis  jebt  nur  murhmaßlich  angenommen  werden  kann,  daß  Menschen,  von
kranken  Füchsen  unmittelbar  verleßt,  dadurch  in  Wuth  verseht  wurden,  so  verlangt
doch  schon  der  oben  angegebene  Uebergang  auf  so  viele  verschiedenartige  Thiere  sorgfälrige
  Behandlung  eines  verlehten  Menschen.  Lange  und  vielfältige  Erfahrung  hat
dargethan,  daß  schleunige,  zweckmäßige  Behandlung  der  gebissenen  Stellen  in  bei  weitem
  den  meisien  Fällen  gänzliche  Sicherleit  gegen  Krankheits-Ausbruch  bewirkte.  Ist
ein  Arzt  oder  Wundarzt  bald  zu  erreichen,  so  hat  man  demselben  so  schnell  wie  möglich
  die  Mittheilung  des  Vorgefallenen  zu  machen  und  sich  dessen  Behandlung  zu  unterziehen.
  Bei  der  Annahme,  daß  4—5  Stunden  verfließen  würden,  ehe  ärztliche.
Hülfe  kommen  bönnte,  ist  es  räthlich,  entweder  die  verlehten  Stellen  selbst  zu  behandeln,
  oder  burch  eine  beherzte  und  sichere  Person  behandeln  zu  lassen.  Hiebei  kommt
es  nun  darauf  an,  die  mit  dem  Speichel  des  kranken  Thiers  in  Verbindung  gekommeneu
  verlebten  Theile  so  abzuändern,  daß  selbst  noch  angrenzende  gesunde  von  allen