Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Davon werden zu 41 bom Hundert serzine ..... 131,100f(.— 
undssidunverzmsltch... · ... 350,ooosi.- 
Wenn nun von der Summe der — Lapitalen . 227909,213fl. 41kr. 
die Aktiv-Capitalien abgezogen werden mit . 481, 100 fl. — 
und der noch zu verwendende Tilgungs-Fonds mit 99,418fl. 46kr. 
zusammen 580, 518 fl. 462 kr. 
so ergibt sich els wirklicher Stand der Staats-Schuld die Summe von 
—:. 2y7,528,694 fl. 55 kr. 
Stuttgart den 2e. December 1328. 
Zur Abhör der Rechnung ausgestellte 
Koönigliche Commssarien: Ständische Commissarien: 
Frisch. Graf v. Reischach. 
Stein. D. Feuerlein. 
or) Verfögung wegen Abänderung der Formulare für Cautions= Urkunden. 
Durch die Verfügung vom à7. Juli 1825 (Reg. Blatt S. 455) sind die Formu- 
lare für die Cautions Urkunden der Cassen -Beamten und Pächter vorgeschrieben, und 
binsichtlich der Bürgschaften der Ehefrauen durch die Stelle: 
„In dieser Beziehung — bis — besonders zu beurkunden“ 
in den Formularen Lit. A. B. C. D und durch die Stelle: 
„Ueberdies haben wir — bis — Verzicht geleistet“ 
in dem Formular Lit. E das Erforderliche nach den damals geltenden Rechts-Normen 
aufgenommen worden. 
Da in Gemäßheit der Vorschriften des Gesetzes vom 21. Mai 132:8 (Reg. Blatt 
S.36:) sowohl in Hinsicht auf die Geschlechts-Vormundschaft als die Form der Bürg- 
schaften der Ehefrauen Aenderungen eingetreten sind, so wird hiemit bestimmt, daß 
künftig in die Cautions-Urkunden statt der obenbemerkten Fassung folgende Stelle auf- 
zunehmen ist: 
„In dieser Beziehung habe ich in Gemäßheit des Art. 5 des Gesetzes vom 
2 1. Mai 1326 bereits gerichtlich meine ernstliche Willens-Meinung zu Pro-
	        
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