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Spoktel-Ansätze und Controle-Verzeichniß bei den höhern Behörden.
Bei den Ministerien und den Landes-Collegien, in so weit ihnen nach +. 1 der
Sportel-Ansat zubommrt, wird sogleich bei der Entscheidung oder Erledigung des Falls
auch die Sportel angeset und der Ansaß in das Concept der Ausfertigung aufge-
nommen, wofür der Expedient verantwortlich ist. Die Sportel wird daher zugleich
mit der Verfügung an die Amts-Stelle zur Erhebung ausgeschrieben, welche die Ver-
fügung zu eröffnen oder zu vollziehen hat.
Ihr Betrag wird auf der rechten Seite der Auofertigung beigesetzt.
Zur Controlirung der Sportel-Erhebung wird bei jedem Ministerium und Landes-
Collegium ein Eanzlei-Beamter aufgestellt, welchem obliegt, über sämtliche an die
Amts-Stellen ausgeschriebene Sporteln ein nach Aemtern abgetheiltes Verzeichniß nach
dem Formular LI#it. A fortlaufend zu führen.
Es ist ihm zu diesem Ende von dem expedirenden Sekretär die den Sportel=
Ansaß enthaltende Verfügung mitzutheilen und von ihm sodann der Eintrag in das
Verzeichniß (Formular L#it. A) beizuseben. Nur wenn dieser Eintrag bescheint ist, darf
eine Concept-Ausfertigung bei der Registratur niedergelegt werden.
Diese Sportel-Verzeichnisse umfassen je den Zeitraum eines Etats-Jahrs; damit
aber den Bezirks-Aemtern die erforderliche Zeit zur Erhebung und zum Abschluß ihrer
Rechnungen übrig bleibe, so werden sie je am 31. Mai geschlossen, so daß die im Mo-
nat Juni anfallenden Sporteln in das neue Etats-Jahr übergehen und zur Erhebung
und Verrechnung in diesem ausdrüklich ausgeschrieben werden.
Aus diesem Verzeichnisse übergibt der controlirende Beamte je am
1. September,
1. December,
1. März und
1. Junie
einen speciellen Auszug an die der erhebenden Stelle zunächst vorgesetzte Behörde, da-
mit diese eine sichere Grundlage zur Prüfung der vierteljährigen Sportel-Rechnung
der Stelle erhält.