Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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unter dem 20. Maͤrz d. J. dem K. K. Oestreichischen General der Cavallerie und 
zweiten Inhaber des Husaren-Regiments Koͤnig v. Wuͤrttemberg, Grafen Hadick 
v. Futack, denselben Orden, und 
dem K. K. Oestreichischen Obersten und Commandeur des genannten Regiments, 
Grafen v. Schlick, das Commenthur-Kreuz des Kron-Ordens, so wie 
unter dem 25. v. M. dem Großherzoglich Hessen'schen General-Lieutenant, Präf- 
denten des Kriegs-Ministeriums, v. Falck, den Friedrichs-Orden zu verleihen gerult. 
"8) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestát haben vermöge höchsten Dekrets vom 25. v. M. 
die erledigte evangelische Pfarrei Untersontheim, Dekanats Hall, dem Seminaristen 
Frick, Pfarr-Verweser zu Wallhausen, im Dekanats-Bezirk Blaufelden, gnädigst ver- 
liehen, und 
unter dem 1. d. M. den seither der Leibgarde zu Pferd zugetheilten Major, 
Prinzen Friedrich von Württemberg, zum Oberst-Lieutenant befördert und dem 
zweifsen Infanterie-Regiment aggregirt. 
Unter dem 25. v. M. erhielt der zum katholischen Pfarrer in Mahlstetten, Ober- 
amts und Dekanats Spaichingen, ernannte Pfarr-Verweser Leopold Braun zu Ober- 
kochen die Königliche Bestätigung. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern: 
1. Der Central-Commission zur Fürsorge gegen die asiatische Cholera. 
Versügung, betressend die Anwendung der in dem Erlasse vom 21. Januar d. J. angeordneten Verüchts- 
Maßregeln auf den Verkehr mit dem größern Theile von Fraukreich. 
Nachdem sich die Cholera von Paris aus in verschiedenen Richtungen weiter ver- 
breitet hat; so wird hiemit die Versügung rom 14. v. M. (Reg. Bl. S. 107) dahin 
erweitert, daß nunmehr die in dem Erlasse vom 21. Jannar d. J. (Reg. Bl. S. 28)
	        
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