Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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B) Ordens-Verleihung. 
Seine Königliche Majestär haben nach höchstem Dekrete vom 10. d. M. an 
den Ordens-Vice-Kanzler, dem Direktor des Medicinal-Collegiums, Ober-Regierungs- 
rath v. Walther, bisherigem Ritter des Ordens der Württembergischen Krone, das 
Commenthur-Kreuz dieses Ordens zu verleihen geruht. 
1II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Departements des Innern: 
Des Ministerium des Innern. 
Belobung des Stadt-Dircktors, Ober-Regierungsraths v. Klett zu Stuttgart. 
Da Seine Königliche Majestät Sich bewogen gefunden haben, dem Stadt- 
Direktor, Ober-Regierungsrath v. Klett zu Stuttgart über das entschlossene, ruhige 
und feste Benehmen, wolches derselbe bei den am 51. v. M. dahier in Beziehung auf 
die Ueberreichung einer Adresse durch mehrere hiesige Einwohner stattgehabten Vor- 
gängen beobachtet hat, Höchst hre vollkommene Zufriedenheit und Ihren besondern 
Dank personlich zu erbennen zu geben; so wird die nach höchstem Befehl vom 10. 
b. M. hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 11. August 1832. 
« Schlayer. 
B) Des Departements der Finanzen. 
Des Finanz-Ministerium. 
à) Bekanntmachung, den begünstigten Verkehr mit dem Kurfürstenthum Hessen betreffend. 
Nachdem das Kurfürstenthum Hessen durch den zu Berlin am 25. August 1881 
abgeschlossenen Zoll= und Handels-Vertrag, dessen Dauer vorläufig bis zum 1. Januar
	        
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