Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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richtsbarkeit gnaͤdigst genehmigt und demselben bie Vefugniß zugestanden haben, die 
fuͤr jenen Fall in dem g. 53 der gedachten Deklaration ihm zugesicherten Surrogat- 
rechte ausuͤben zu duͤrfen; so fuͤgen Wir solches andurch zu wissen und befehlen Un- 
seren Landesstellen und Behörden, sich in eintretenden Fällen hienach zu achten. 
Gegeben, Stuttgart den 2. März 1832. 
Wilheim. 
Der provisorische Chef des Departements der Justiz: 
Geheimer Rath v. Schwab. 
Auf Befehl des Königs: 
Der Staats-Secretär: 
Vellnagel. 
B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestäát haben durch höchstes Dekret vom 8. d. M. die 
erledigren Prokurators-Stellen bei dem K. Ober-Tribunale dem Stadt-Gerichts-Aktuar 
Abel zu Stuttgart und dem Rechts-Consulenten Seeger daselbst gnädigst übertra- 
gen, und 
unter dem 12. d. M. den Bataillons-Commandanten im siebenten Infanterie-Re- 
giment, Major v. Schleierweber-Friedenau, wie auch 
den Oberlieutenant von der Osten im dritten Infanterie-Regiment, beide auf ihr 
Ansuchen in den Ruhestand versetzt, und Letzterem den Titel als Hauptmann zweiter 
Classe verliehen. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 15. d. M. 
die Stelle eines Rektors der Universität für das Studienjahr von Osiern 1823 auf 
den Vorschlag des abademischen Senats dem ordentlichen Professor der Rechte D. 
Scheurlen zu übertragen, und 
den Forstwart, Unterförster Hoffmann zu Greuthof, Forstamts Reichenberg, 
auf sein Ansuchen, Alters halber, gnädigst in den Pensionsstand zu versehen, auch
	        
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