Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 15. d. M. dem Oberamtmann Hettler zu 
Freudenstadt das Oberamt Balingen zu verleihen, und 
den geheimen Kanzlisten Litzenmayer bei dem K. Steuer-Collegium auf se in 
Ansuchen Kraͤnklichkeits halber in den Ruhestand zu versetzen geruht. 
Ferner haben Seine Königliche Majestät unter dem 19. d. M. den Haupt- 
mann erster Elasse im achten Infanterie-Regiment, v. Hofmann, zum Major und 
Bataillons-Commandanten im siebenten Infanterie-Regiment ernannt, 
dem Hauptmann erster Elasse im sechsten Infanterie-Regiment, v. Schlagen- 
hauf, den Titel als Major ertheilt, 
den bisher bei dem General-Quartiermeisterstab commandirt gewesenen Hauptmann 
erster Classe, v. Finckh, bei dem sechsten Infanterie-Regiment eingetheilt, 
den Hauptmann zweiter Classe, v. Moser des fünften Infanterie-Regiments, 
zum Hauptmann erster Elasse im achten Infanterie-Regiment befördert, 
den Hauptmann zweiter Elasse, v. Cammerer des sechsten Infanterie-Regi- 
ments, zu dem fünften, und 
den Oberlieutenant Willmar der Garnisons-Compagnien, zu dem dritten In- 
fanterie-Regiment verseßzt. 
Unter dem 3. d. M. erhielr der Pfarrer Kohlstetter, von Obersulmetingen, die 
Königliche Bestätigung auf die katholische Pfarrei Ohmenheim, Dekanats Neresheim. 
II. Verfügungen der Departemente. 
Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Ertheilung eines Patents. 
Da durch höchste Entschließung vom 7. d. M. den Gebrüdern v. Rauch zu Heil- 
bronn ein Einführungs-Patent auf eine in England erfundene Maschine zur Reinigung 
des Papierstoffs, auf die Dauer von fünf Jahren ertheilt worden ist; so wird dieß
	        
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